Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 99

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gatterer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.25

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Partik-Pablé hat gesagt, es sei in dieser Gesetzgebungsperiode für Behinderte nichts geschehen. – Für Behinderte kann nie zu viel getan werden, und auch Behinderte brauchen das, was heute schon so oft in den Mund genommen wurde, nämlich eine "Aktion Fairneß" gegenüber Behinderten.

Dazu bekenne ich mich. Wir müssen aber auch sagen, daß zum Beispiel am Dienstag mit dem Gesetz zur Beseitigung behindertendiskriminierender Bestimmungen in der Pflegevorsorge, durch die Verankerung in der Bundesverfassung und durch das Behinderteneinstellungsgesetz doch einiges geschehen ist. Und auch die vorliegende Novelle ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine Personengruppe, nämlich für blinde und sehbehinderte Menschen.

Diese Initiative ist auf die Anliegen zweier Bürgerinitiativen zurückzuführen – Kollegin Haidlmayr war da ja dabei –, die hier im Hohen Hause eingebracht wurden und mit 50 000 Unterschriften unterstützt waren. Die Behinderten haben vorgebracht, daß für sie ein Blindenhund ein ganz wichtiges Hilfsmittel ist. Er ist wichtig für die Mobilität der blinden Menschen, und er ist durch kein technisches Hilfsmittel zu ersetzen. Er stellt also eine große Hilfe bei der Bewältigung des Alltags dar.

Ihre Hauptforderung war auf eine Qualitätskontrolle bei der Hundeausbildung gerichtet, auf Qualitätskriterien, die eine Qualitätssicherheit gewährleisten. – Und diese Novelle bringt diese Sicherheit.

Die Betroffenen sagten uns: Ein blinder Mensch muß, wenn er einen Hund bekommt, wissen, ob dieser gesund ist, was er kann und was sich der Blinde vom betreffenden Hund erwarten kann. – Eine positive Beurteilung durch Sachverständige ist also eine sehr wichtige Hilfe, um das gesamthaft beurteilen zu können.

Es stellt das aber nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen eine Sicherheit dar, sondern auch für Züchter, denn auch da gab es unterschiedliche Auffassungen. Und auch für jene Menschen, die diese Hunde ausbilden, ist es eine ganz wichtige Sache, daß sie wissen, worauf sie bei der Ausbildung Wert legen sollen, was ein Blindenführhund können muß.

Daß Behinderte Zugang zu allen öffentlichen Gebäuden haben sollten – ich glaube, da sind wir alle einer Meinung, daß das dringend notwendig ist.

Generell möchte ich noch sagen: Es gibt zwar leider kein Gesetz, das eine Behinderung aufheben kann, sehr wohl aber Möglichkeiten, das Leben mit Behinderungen zu erleichtern. Und diese Novelle ist eine davon. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Motter.)

14.28

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.28

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, daß die heutige Regierungsvorlage, die nunmehr zur Beschlußfassung ansteht, zwar sicherlich hinsichtlich Qualitätssicherung – wie Frau Kollegin Gatterer das ausgeführt hat – das eine oder andere an Verbesserungen bringt, aber auch, was eine Qualitätssicherung anlangt, hätte ich mir, hätten uns wir Freiheitlichen gewünscht, nicht nur Regelungen für das Inland in entsprechender Form zu berücksichtigen.

Für sehr viele sehbehinderte Menschen, aber auch für Menschen mit anderen Behinderungen, die eben nicht nur Blindenführhunde, sondern auch Partnerhunde oder sonstige Diensthunde als Hilfsmittel benötigen, ist der österreichische Markt oftmals aufgrund knapper finanzieller


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