Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 110

einem bestimmten Alter länger, am besten bis zum Übertritt in die Pension, in Beschäftigung zu halten und ihnen dadurch Perspektiven zu geben. Heute schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen dazu.

Im Mittelpunkt stehen zwei Modelle für Altersteilzeit, die älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit einer Arbeitszeitverkürzung mit sozialer Absicherung geben. Mit dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 haben wir Maßnahmen wie Bildungskarenz, Solidaritätsprämienmodell und anderes mehr beschlossen. Nach ersten Erfahrungen gestalten wird diese heute praxisorientierter und attraktiver. Um Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu fördern, bedarf es aber auch Begleitmaßnahmen im Bereich der Sozialversicherung.

Für Arbeitnehmer, für die dem Arbeitgeber ein Altersteilzeitgeld, eine Altersteilzeitbeihilfe oder eine Beihilfe zum Solidaritätsprämienmodell gewährt wird, soll kein Nachteil bei der Bemessung von Leistungen aus der Krankenversicherung und der Pension entstehen. Die Zeit des Bezuges von Weiterbildungsgeld soll als Ersatzzeit in der Pensionsversicherung berücksichtigt werden. Der Zugang zur Gleitpension soll attraktiver gestaltet werden; in Hinkunft soll das Mindestausmaß der Gleitpension 50 Prozent der vollen Pension betragen. Wird die Erwerbstätigkeit eingestellt, so ist derzeit ab diesem Zeitpunkt die Gleitpension als Teilpension im Ausmaß von bis zu 80 Prozent der vollen Pension weiterzugewähren, und zwar bis zum Ablauf des Kalenderjahres.

Künftig soll bereits ab dem Zeitpunkt der Einstellung der Erwerbstätigkeit die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gebühren. Die jeweiligen Erhöhungsfaktoren sollen auch bei vorzeitiger Beendigung des Gleitpensionsbezuges anzuwenden sein, und zwar unabhängig von der Erreichung des Regelpensionsalters.

Meine Damen und Herren! Mit diesen Maßnahmen wird allen Beschäftigungsrezepten, die vielleicht mit Lohnkürzungen bei Älteren spekulieren, eine klare Absage erteilt. Frau Bundesministerin Hostasch hat auch bei jeder sich bietenden Gelegenheit immer wieder betont, daß uns das ein ganz großes Anliegen ist. (Demonstrativer Beifall der Abg. Sophie Bauer.)

Gleichzeitig beschließen wir eine verfassungskonforme Neuregelung der Notstandshilfe, und zwar analog zum Aufenthaltsrecht. All jenen ausländischen Personen, die unabhängig von ihrem tatsächlichen Aufenthalt eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung besitzen, haben unbegrenzten Zugang zum Arbeitsmarkt und bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen auch zu Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.

Meine Damen und Herren! Wir erreichen damit Gleichbehandlung älterer Arbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern anderer Altersgruppen, mehr Gleichbehandlung bei der Notstandshilfe, aber noch immer keine Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten, wie es in der "Aktion Fairness" vorgegeben ist. Einige Bünde in der ÖVP haben offensichtlich ein ungleiches Gewicht. Deshalb tritt die ÖVP hier auf der Stelle und kommt über Absichtserklärungen nicht hinaus. Ich hoffe, daß sich das bald in eine positive Richtung ändert. (Beifall bei der SPÖ.)

15.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte.

15.10

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! In aller gebotenen Kürze einige Anmerkungen: In Summe können wir der Vorlage 2021 der Beilagen leider nicht zustimmen, weil wir der Meinung sind, daß es sich dabei um eine nicht zieladäquate Reparatur handelt, sosehr wir auch anerkennen, daß die Bemühungen schon teilweise in die richtige Richtung gehen.

Aufzeigen kann man das am Bonus-Malus-System. Der tatsächliche Konstruktionsfehler ist nicht behoben, nämlich daß das System durch die unterschiedlichen Pensionsantrittsalter extrem frauenfeindlich ist, die, wie schon häufig erwähnt wurde, ein sehr zweischneidiges Schwert sind, weil sie Benachteiligungen in der Arbeitswelt dadurch kompensieren, daß den Frauen die Möglichkeit genommen wird, Pensionen zu erwerben, wenn sie länger arbeiten. Aber im Bonus-


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