Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 157

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lichkeit zur Teilnahme eröffnet, erspart Österreich viele bilaterale Abkommen, die in Rechtsprechung und Anwendung auch sehr aufwendig und kompliziert sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Vertrauen darauf, daß nach Ratifizierung dieses Übereinkommens die Rechtsdurchsetzung in Europa für Verbraucher und Wirtschaftstreibende einfacher und effizienter wird, stimmt die sozialdemokratische Fraktion diesem Übereinkommen zu. (Beifall bei der SPÖ.)

20.03

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlußwort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokollen und Erklärungen sowie der Erklärung der Republik Österreich in 34 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Die Genehmigung wurde einstimmig erteilt.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz zu beschließen, daß die Kundmachung dieses Vertragswerkes in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, isländischer, italienischer, niederländischer, norwegischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache durch Auflage im Bundesministerium für Justiz zu erfolgen hat.

Jene Damen und Herren, die dafür sind, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen worden.

4. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (85 der Beilagen): Übereinkommen zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen samt Protokoll (108 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen nunmehr zum 4. Tagesordnungspunkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (85 der Beilagen): Übereinkommen zwischen Belgien, Dänemark, Deutschland, Irland, der Italienischen Republik, Luxemburg, den Niederlanden, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen samt Protokoll (108 der Beilagen).

Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Jäger. Ich bitte sie, die Debatte zu eröffnen. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Berichterstatterin Inge Jäger: Herr Präsident! Ich erstatte den Bericht zum Tagesordnungspunkt 4 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen samt Protokoll.

Österreich ist als Mitglied des Atomsperrvertrages gemäß Artikel III Z 1 als Nicht-Atomwaffenstaat verpflichtet, die Kontrolle der Internationalen Atomenergie-Organisation über sein Kernmaterial und relevante nukleare Aktivitäten anzunehmen.


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