Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (34 d.B.)

Status

Kein Einspruch
20. Sitzung des Nationalrates: Antrag auf besondere Kundmachung angenommen, Dafür: S, V, F, L, G. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, geschlossen in Lugano am 16. September 1988, samt Protokollen und Erklärungen sowie Erklärung der Republik Österreich