Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 154

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Abgeordnetem Dr. Graf verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt; er wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. – Die Debatte ist geschlossen.

Wird vom Berichterstatter ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 87 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Ing. Meischberger und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Schöll und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die von dem erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Schöll und Genossen haben einen Zusatzantrag betreffend die Einfügung eines neuen Absatzes 4 in Artikel I § 30 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über die beantragte Änderung der Absatzbezeichnung.

Weiters haben die Abgeordneten Ing. Meischberger und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I § 6 Abs. 4 und Artikel II §§ 30a und 30b eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Zur Abstimmung steht daher Artikel I § 6 Abs. 4 sowie Artikel II §§ 30a und 30b in der Fassung des Ausschußberichtes, und ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein bejahendes Zeichen. – Die genannten Bestimmungen sind in der Fassung des Ausschußberichtes mit Mehrheit angenommen worden.

Schließlich kommen wir zu Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Entwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen worden.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 87 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen worden.

3. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (34 der Beilagen): Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Ent


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