Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 108

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Nach diesem Antrag können sich x-beliebige Personen zu Lebensgefährten erklären. Herr Abgeordneter Eder hat schon gesagt, es kann auch jemand, der verheiratet ist, sich als Lebensgefährte von jemandem anderen bezeichnen, er kann es auch tatsächlich sein, er kann also, Herr Abgeordneter, mit der Freundin die Wohnung kaufen und mit der Frau drinnen wohnen – das geht dann alles nach Ihrem Antrag. Ich weiß nur nicht, ob das wirklich sehr gescheit ist, solche Konstruktionen zu machen, die automatisch zum Streit führen müssen. (Abg. Dr. Haselsteiner: Wieso?)

Ich sehe, Herr Haselsteiner, hier sind die Zwangsbeglücker unterwegs, und daß sich ein Liberaler für Zwangsbeglückung stark macht, verstehe ich überhaupt nicht. Wer die Rechtsfolgen der Ehe haben will, heiratet. Wer die Rechtsfolgen nicht haben will – das ist legitim, dazu kann man niemanden zwingen –, der heiratet eben nicht, und dann hat er auch die Rechtsfolgen der Ehe nicht. (Abg. Dr. Khol: Richtig!)

Er kann es sogar auf andere Art und Weise ausmachen, wie er sich gesichert haben möchte: Das Wohnungseigentum, unbelastet im Grundbuch, bietet vielerlei Möglichkeiten, das Wohnrecht für den zweiten im Grundbuch eintragen zu lassen, ein Vorkaufsrecht für den Partner eintragen zu lassen. Man kann sich also durchaus vernünftig überlegen, was man tut, wenn die Lebensgemeinschaft einmal nicht mehr besteht.

Was ist die Konsequenz dieses Antrages der Grünen, dieses Antrags Kammerlander? – Die Losentscheidung ist ja unheimlich "gescheit", unheimlich "gerecht", unheimlich "intelligent". Werfen wir Kopf oder Adler? Das muß man sich ja auf der Zunge zergehen lassen.

Man braucht erstens eine ganze Seite, einen neuen § 11a betreffend das Wohnungseigentum der Lebensgefährten bei Aufhebung der Lebensgemeinschaft. Bei der Rechtsgemeinschaft der Ehe gibt es im Eherecht im Falle einer Auflösung die entsprechende Vorsorge – auch für die Wohnung –, die sogar sehr unkonventionell ist, weil der Richter nach Billigkeit entscheiden kann, bei wem das größere Wohnbedürfnis vorliegt. Das geht nach Ihrem Antrag nicht. (Abg. Dr. Haselsteiner: Wieso nicht, Herr Schwimmer?) Weil es nicht drinnen steht. Lesen Sie den Antrag, Herr Haselsteiner! Es steht das einfach nicht drinnen. Sie bringen da ganz andere Vorschläge ein als jene, die Sie nun verteidigen. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

Ich sage ja: Der liberale Haselsteiner entwickelt sich zum Zwangsbeglücker. Zwei Leute wollen nicht heiraten, um die Rechtsfolgen der Ehe zu vermeiden. Haselsteiner meint, die Rechtsfolgen müßten ihnen aufgezwungen werden. Das ist "liberal". (Zwischenrufe beim Liberalen Forum.) Da brauchen wir einen § 11a, der das Wohnungseigentum der Lebensgefährten bei Aufhebung der Lebensgemeinschaft regelt. Und am Schluß steht dann im Antrag Kammerlander: "Erhebt keiner der Lebensgefährten Anspruch auf Übereignung oder übersteigt der Erwerb des Anteils des anderen eindeutig die finanziellen Möglichkeiten beider, hat das Gericht eine öffentliche Feilbietung des gesamten Mindestanteils und des damit verbundenen Wohnungseigentums vorzunehmen."

Eine weitere Zwangsbeglückung durch die Grünen und Liberalen wäre also die Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums. Und dazu sagen wir sicher nein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich unterbreche jetzt die Beratungen zu diesem Punkt.

Ich bitte die Beamten des Hauses, sicherzustellen, daß sich Zeitungskolporteure nicht auf den Couloirs aufhalten, denn dort dürfen sie nicht sein. Wenn das sichergestellt ist, werde ich mit den Beratungen fortsetzen. (Abgeordnete der Grünen betreten als Zeitungskolporteure verkleidet den Sitzungssaal. – Heiterkeit.)

Meine Damen und Herren! Wir setzen also unsere Beratungen fort. Wenn Abgeordnete rein optisch von Kolporteuren nicht unterscheidbar sind, ist das deren Problem und nicht das Problem des Präsidenten. (Beifall bei der SPÖ.)


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