Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 225

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Auch in diesem Fall wird beantragt , der Nationalrat wolle beschließen: Die Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit wird genehmigt.

Ich bitte, diese Vorlagen und Berichte zu behandeln und entsprechend den Anträgen abzustimmen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich danke den Berichterstattern für ihre Ausführungen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

23.37

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe mich aus einem einzigen Grund zu Wort gemeldet, und zwar um auch hier von diesem Pult aus zu wiederholen, was ich im Ausschuß, der diese Materien vorberaten hat, schon ausgeführt habe.

Meine Wortmeldung bezieht sich auf die Kündigung der Sozialabkommen mit den Republiken Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina und so weiter im Sinne der Berichterstattung des Kollegen Feurstein; ich möchte das jetzt nicht wiederholen.

Was ist der entscheidende Punkt aus meiner Sicht? – Die Kündigung dieser Sozialabkommen ist ein Ergebnis der politischen Einigung der Regierungsparteien, die dann unter dem Titel Sparpaket beziehungsweise unter der Bezeichnung Strukturanpassungsgesetz ihre diversen legistischen Niederschläge gefunden hat. Im Rahmen der dabei geführten Debatten und Ankündigungen wurde uns mitgeteilt, daß durch die Streichung der Familienbeihilfe für Kinder von in Österreich tätigen Menschen, die in diesen betroffenen Republiken leben, ein Betrag von 300 Millionen Schilling im laufenden Budgetjahr und knapp über 600 Millionen Schilling im Jahr 1997 einzusparen sein werde.

Es hat sich nunmehr herausgestellt, daß das behauptete Sparergebnis im Jahr 1996 – also die genannten 300 Millionen – zu keinem Zeitpunkt möglich und realisierbar war. Es hat nämlich die Diskussion im Ausschuß ergeben, daß bereits zu dem Zeitpunkt, als die Behauptung aufgestellt wurde, daß man 300 Millionen Schilling dadurch einsparen könne, indem man den Kindern von Angehörigen, die in Österreich leben, in diesen Republiken die Kinderbeihilfen streicht, den Verantwortlichen klar gewesen sein mußte, daß diese Zahl nicht zu erreichen ist, denn für die Kündigung dieser völkerrechtlichen Vereinbarungen ist im günstigsten Fall für die kündigende Republik Österreich eine Kündigungsfrist von drei Monaten vorgesehen, und insbesondere bezüglich der Republiken Slowenien, Kroatien und Tunesien ist eine Kündigung dieser Vereinbarungen vor dem 31. 12. 1996 überhaupt nicht möglich.

Aus diesem Grund und bei Durchrechnung der Effekte sowie unter Berücksichtigung der frühestmöglichen Wirksamkeit der Kündigungen bei jenen Staaten, bei denen die Kündigung überhaupt vor dem 31. 12. 1996 möglich ist, ergibt sich, daß sich bestenfalls ein Betrag von rund 60, vielleicht 70 Millionen Schilling durch nicht zur Auszahlung zu bringende Familienbeihilfen wird einsparen lassen. Das ist das objektive Ergebnis der Rechtslage, vor der sich das abspielt. Das ist nicht irgendein zufälliges Rechenergebnis; der Grund dafür ist vielmehr, daß diese zwischenstaatlichen Übereinkünfte, diese völkerrechtlichen Verträge eben nur nach den Regeln des jeweiligen Vertrages und im übrigen des Völkerrechtes gekündigt werden können, und daher war es zu keinem Zeitpunkt möglich, ein größeres Sparvolumen zu lukrieren.

Die Diskussion im Sozialausschuß hat auch eindeutig ergeben, daß das Wissen um diese Umstände selbstverständlich im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten vollständig vorhanden war und ist. Jeder, der sich mit dieser Frage im Detail und verantwortungsbewußt befaßt hat, mußte daher wissen oder wußte, daß die Behauptung, daß man auf diesem Weg im Jahr 1996 300 Millionen einsparen kann, objektiv unrichtig ist.


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