Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 27. Sitzung / Seite 238

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hostasch. – Bitte, Sie haben das Wort.

0.34

Abgeordnete Eleonora Hostasch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Herr Kollege Kier und Herr Kollege Meisinger und auch Kollege Öllinger! Wenn Sie das Arbeitsverfassungsgesetz hernehmen und die Situation der ausgegliederten Post beziehungsweise der Post in der neuen Rechtsform Aktiengesellschaft damit in Vergleich bringen, dann werden Sie bei einer objektiven Betrachtung erkennen, daß das Arbeitsverfassungsgesetz nicht nahtlos für die Situation der neuen Post angewendet werden kann. Und wenn es das politische Ziel ist, die Mitbestimmungsqualität der Beschäftigten in der Post durch ihre gewählten Organe auch für die Zukunft aufrechtzuerhalten, ist es sinnvoll, ein eigenes Betriebsverfassungsgesetz für diesen Wirtschaftskörper zu bilden. (Abg. Blünegger: Da müßte man jede Firma anführen!)

Sie müssen auch zugeben, daß in einigen Punkten – wie zum Beispiel beim Betriebsbegriff, beim Unternehmensbegriff, beim Aufbau der Organisation – in der Post andere Voraussetzungen gegeben sind als in den Definitionen im Arbeitsverfassungsgesetz.

Wenn Sie aber kein Interesse daran haben, daß alle Beschäftigten bei der Post einheitlich mit den gleichen Mitbestimmungsqualitäten ausgestattet sind, dann haben Sie recht damit, darauf zu verweisen, daß ein eigenes Gesetz nicht erforderlich ist.

Kollege Öllinger, ich möchte mit aller Deutlichkeit sagen, daß dieses Betriebsverfassungsgesetz für die Beschäftigten bei der Post Wünsche und Forderungen der Arbeitnehmer-Interessenvertretungen, der zuständigen Gewerkschaft verwirklicht. Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam erarbeitet, und er ist ein ganz wichtiger Gesetzentwurf, denn gerade wenn ein Unternehmen in einer Umstellungsphase ist, gerade dann, wenn Unsicherheit bei Beschäftigten entstehen kann, ist es entscheidend, die Mitarbeiter in die weiteren Organisationsänderungen, in den Entscheidungsprozeß einzubeziehen.

Ich kann mich auch nur wundern, Kollege Öllinger, daß Sie hier kritisieren, daß im Ausschuß ein Abänderungsantrag diskutiert und letztlich auch beschlossen wurde, denn dieser Abänderungsantrag hat es mit sich gebracht, daß jene Rechte, die wir durch das Bundesgleichbehandlungsgesetz für einen großen Teil der Beschäftigten in der Post haben, nun für alle Beschäftigten sichergestellt sind und daß gleichermaßen auch für die Behinderten die Mitbestimmungsrechte gewährleistet sind.

Daher, sehr geschätzte Damen und Herren, bin ich froh, daß dieser Abänderungsantrag im Ausschuß die Zustimmung gefunden hat, und ich hoffe, daß das gesamte Gesetz in der Fassung der Abänderungsanträge Ihre Zustimmung finden wird. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Feurstein . )

0.36

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Blünegger. – Bitte.

0.36

Abgeordneter Anton Blünegger (Freiheitliche): Hohes Haus! Geschätzter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Laut den Ausführungen der Präsidentin der Arbeiterkammer müßten wir heute eigentlich noch mehr Gesetze beschließen. Wir müßten für jede Firma ein eigenes Gesetz beschließen, und das ist, glaube ich, nicht unsere Aufgabe hier in diesem Hohen Haus. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales betreffend ein Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung hat einen Schönheitsfehler; Herr Abgeordneter Meisinger hat das ja unter anderem schon erwähnt. Im Vergleich mit dem Arbeitsverfassungsgesetz ist es der Schönheitsfehler, daß es erhöhte Freistellungen beinhaltet. Und diese erhöhten Freistellungen,


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