Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 122

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In diesem Sinne sagen wir von der Volkspartei – und ich glaube, es sagen das auch all jene, die sich zu einem partnerschaftlichen Modell des Wirtschafts- und Soziallebens bekennen – aus vollem Herzen ja und hoffen, daß aus diesen neuen Regelungen auch ein positives Zusammenstehen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und ihren Vertretern entstehen wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Sie haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 5 Minuten angegeben. (Abg. Leikam: Also kurz halten!)

18.50

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch die Globalisierung der Wirtschaft ist es sicherlich notwendig, bei den Konzernen die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates umzusetzen, um eine gewisse Anhörung, eine gewisse Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung sicherzustellen. Ich glaube aber, daß es vor allem notwendig sein wird, ein gewisses Umdenken der Manager zu bewirken, die an den Schalthebeln der Wirtschaft stehen, um ihnen klarzumachen, daß von ihnen und ihren Familien nicht nur die Infrastruktur – Verkehrswege, Bildungseinrichtungen, soziale Einrichtungen – in den hochentwickelten europäischen Ländern beansprucht werden kann, während in Billiglohnländern mit Kinderarbeit und mit billigsten Löhnen produziert wird. Wie lange das im Endeffekt gehen kann, ist nur eine Frage der Zeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zu dieser Regierungsvorlage gewisse Kritikpunkte anzubringen, und zwar was den Kollektivvertrag überhaupt betrifft. In einer Passage, nämlich in Punkt 2 des Artikels I § 21 Abs. 1 lautet der erste Satz: "Die Erklärung eines Kollektivvertrages zur Satzung ist im ‚Amtsblatt zur Wiener Zeitung’ kundzumachen."

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das bedeutet eine Beschränkung auf eine Erklärung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung". Es ist nicht mehr notwendig, die komplette Änderung der Kollektivverträge kundzutun, nicht mehr den gesamten Inhalt, sondern nur mehr diese Änderung.

Wenn man weiß, wie das bei den Kollektivverträgen ist, wie man überhaupt zu einem Kollektivvertrag kommt, so wundert mich das schon, denn einen Kollektivvertrag für Arbeitnehmer bekommt jemand nur als Gewerkschaftsmitglied der betreffenden Branche, der Dienstgeber erhält diesen von seiner Interessenvertretung, also von der Wirtschaftskammer kostenlos, und jetzt wird das durch eine Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes statt der Veröffentlichung der Satzung im vollen Wortlaut auf eine Erklärung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" beschränkt.

Für mich ist das ganz einfach unverständlich, meine Damen und Herren, denn damit würde den von einer derartigen Erweiterung des Wirkungsbereiches eines Kollektivvertrages betroffenen Arbeitnehmern der Zugang zum Text des Kollektivvertrages deutlich erschwert werden.

Ich fordere daher alle Kolleginnen und Kollegen auf, dahin gehend zu arbeiten, daß jeder Arbeitnehmer von seiner gesetzlichen Interessenvertretung, sprich der Arbeiterkammer, den ihn betreffenden Kollektivvertrag auf Anforderung kostenlos erhält, weiters sollten Kollektivverträge öffentlich publiziert werden, wie es auch bei einem Gesetz üblich ist, um die Zugänglichkeit und die Transparenz von Kollektivverträgen auch für branchenfremde Interessierte gegen Entgelt zu ermöglichen. In Zeiten, in denen über flexible Arbeitszeiten diskutiert wird, wäre eine diesbezügliche Zugänglichkeit nicht nur wünschenswert, sondern auch notwendig, damit Arbeitssuchende, die die Branche wechseln wollen, auch die Möglichkeit haben, sich über den für sie zutreffenden Kollektivvertrag zu informieren.

Frau Kollegin Hostasch! Für Sie als Vorsitzende der Bundesarbeitskammer wäre das als Anregung zu sehen. Die freiheitlichen Arbeitnehmer werden bei der Vollversammlung der Arbeiterkammer sicherlich einen diesbezüglichen Antrag einbringen. Überlegen Sie sich das,


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