Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 123

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was ich jetzt in bezug auf die Flexibilisierung und die Zugänglichkeit der Kollektivverträge gesagt habe. Es wäre den unselbständig Erwerbstätigen nur dienlich.

Ich bringe dazu nun folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Sigisbert Dolinschek, Josef Meisinger, Edith Haller und Elfriede Madl zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung geändert werden (318 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (329 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. Artikel I Z 2 lautet:

"2. § 15 lautet:

‚Ausfolgung von Kollektivverträgen

§ 15. Die zuständigen gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vom Abschluß eines Kollektivvertrages binnen drei Tagen nach dem Tage der Kundmachung (§ 14 Abs. 3) zu verständigen und ihnen den Kollektivvertrag auf Anfrage kostenlos zu übermitteln. Gegen Kostenersatz sind Kollektivverträge auch an nicht betroffene Personen auszufolgen.‘"

2. In Artikel I Z 16 wird in § 208 Abs. 7 "21 Abs. 1 erster Satz" durch "15" ersetzt.

*****

Sehr geehrte Damen und Herren! Stimmen Sie diesem Abänderungsantrag der Freiheitlichen zu! Er dient der Transparenz und der Zugänglichkeit der Kollektivverträge. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.56

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist geschäftsordnungsmäßig unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.56

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im wesentlichen sind die fachlichen Aspekte der vorliegenden Materie, insbesondere des Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung, vereinfacht auch Post-Betriebsverfassungsgesetz, geändert werden, schon vielfach vorgetragen worden, und es hat ja auch eine Diskussion im Ausschuß dazu stattgefunden.

Anmerken möchte ich schon, daß die makabre Situation auf uns zukommt, daß wir im Rahmen der Europäischen Betriebsräte erleben werden, daß das Demokratiedefizit, das es in Österreich gibt, jetzt besonders sichtbar werden wird, denn wir werden es im Rahmen dieser Betriebsratskonstruktion erleben, daß wir in den entsprechenden international übergreifenden Unternehmen auf Betriebsräte stoßen werden, die auch dann, wenn sie nicht jeweils Bürger des jeweiligen Landes waren, passiv wahlberechtigt waren, wohingegen die Betriebsräte, die aus der öster


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