Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 153

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Rahmen einer Anfrage an die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz auf die mangelnden Sterilisationsbedingungen mancher TKV-Anlagen innerhalb der EU hingewiesen. Anlagen, die drucklos und mit Trockenerhitzung arbeiten, sind, wie ich damals ausgeführt habe, nicht dazu geeignet, den BSE-Erreger und andere Keime, vor allem hitzeresistente Sporenbildner, wie Milzbrandsporen oder Clostridien, wirklich ausreichend abzutöten.

Derartige Anlagen sind aber aufgrund der laxen EU-Gesetzgebung und der laxen Handhabung innerhalb der EU, wie sie speziell noch im Jahre 1992 praktiziert wurde, bis zum heutigen Tag legal in Betrieb. Es ist nicht auszuschließen, daß verseuchte Produkte aus derartigen Anlagen auch zu uns nach Österreich gelangen.

Um zu verhindern, daß Krankheitserreger durch mangelhafte Sterilisation in die Nahrungskette unserer Haustiere gelangen, habe ich damals die Frau Bundesministerin gefragt, ob sie Importbeschränkungen für derartige Produkte aus mangelhaften TKV-Anlagen in Erwägung ziehen würde. – Die damalige Antwort der Frau Bundesministerin war in etwa so vage und unbefriedigend wie heute beim beantragten Importverbot für gentechnisch verändertes Soja. Sie hat nämlich damals geantwortet: "Da es sich bei Tiermehlen und -fetten um Produkte handelt, die der Harmonisierung durch entsprechende EU-Vorschriften unterliegen, ist für die Zulassung oder Beschränkung des Importes wie auch die Kontrolle der Drittlandbetriebe die Europäische Kommission zuständig."

Weiters hat sie gesagt: "Sollte sich jedoch die Notwendigkeit ergeben, aus Gesundheitsgründen und zum Schutz der österreichischen Bevölkerung oder der österreichischen Tierpopulation darüber hinausgehende Beschränkungen zu erlassen, wird das Gesundheitsministerium zusätzliche Maßnahmen aufgrund der §§ 2c und 5 Abs. 1 des Tierseuchengesetzes ergreifen."

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will jetzt den gesamten Wortlaut der Antwort gar nicht weiter vorlesen. Welche fatalen Folgen jedoch derart ungenügend erhitztes und sterilisiertes Futter haben kann, hat uns die BSE-Krise aufgrund der BSE-Epidemie in Großbritannien gezeigt. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Wir können froh sein, daß wir in Österreich einen hohen Standard bei den Tierseuchengesetzen und auch bei den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich unserer TKV-Anlagen haben. Die österreichischen Tierkörperverwertungsanstalten haben einen sehr hohen hygienischen Standard und unterliegen einer ganz hervorragenden Kontrolle, wobei mittels Druckschreiber, mittels Temperaturschreiber und aufgrund der Zeitdauer der Erhitzung jederzeit eine Kontrolle der Anlage und auch der dort erhitzten Futtercharge gegeben ist. Weiters wird zusätzlich eine Produktkontrolle durchgeführt, indem das erzeugte Tierfett oder Tiermehl in den Untersuchungsanstalten zusätzlich darauf untersucht wird, ob noch irgendwelche Krankheitskeime vorhanden sein könnten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch den hohen Hygienestandard in unseren TKV-Anlagen und das Fütterungsverbot von Tier- und Knochenmehl – da muß ich der Frau Bundesministerin wirklich danken, sie hat damals hervorragend reagiert – war BSE in Österreich bis dato wirklich kein Problem. Ich hoffe daher, durch diesen zur Beschlußfassung aufliegenden Entschließungsantrag betreffend ein Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl aus TKV-Anlagen mit niedrigem Hygienestandard das letzte Restrisiko beseitigen zu können. Dieser Beschluß ist mit Sicherheit auch im Interesse unserer heimischen Landwirtschaft, insbesondere der Tierproduktion. Deshalb unterstützen wir Freiheitliche diesen Antrag vollinhaltlich. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Motter. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.01

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Bäderhygienegesetz stellt eine erforderliche Anpassung an die Rechtslage der EU dar. Die Novellierung beinhaltet Richtwerte, sogenannte


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