Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 158

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Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Antrag 157/A (E) der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Genossen betreffend Fütterungsverbot für Tier- und Knochenmehl in der Lebensmittelproduktion (390 der Beilagen) (Punkt 15 der Tagesordnung des Nationalrates) wird gemäß § 53 Abs. 6 Z. 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates nochmals an den Gesundheitsausschuß verwiesen."

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Es war damals im Ausschuß eine sehr turbulente Situation, es gab mehrere Abstimmungen, Fehlverhalten und anderes mehr. Wir glauben, daß in der nächsten Sitzung des Gesundheitsausschusses dieses Thema noch einmal erörtert wird, und ich hoffe, daß der Fünfparteienantrag – so, wie meine Vorredner es angekündigt haben – auf jeden Fall die Zustimmung findet. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.22

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist jetzt Frau Abgeordnete Dr. Gredler. – Bitte, Frau Abgeordnete. Keine freiwillige Redezeitbeschränkung.

21.22

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Zum ersten Bereich, zur Tiermehl- beziehungsweise Kadavermehlverfütterung: Diese entspricht eher einer Fütterung von Aasgeiern als einer Fütterung normaler Tiere. Ich glaube aber, daß wir – durch die Initiative, die von den Liberalen ausgegangen ist – jetzt zu einer vernünftigen Regelung kommen werden.

Das größere Problem sind allerdings die Wachstumsförderer in der Tierfütterung, nämlich die Antibiotika. Antibiotika bereiten uns Konsumenten größte Sorgen, weil sie Resistenzen hervorrufen, die zum Tod führen können. Wenn es so weitergeht, wird man in der Intensivmedizin schon bald keine Antibiotika mehr verwenden können, wenn man weiterhin toleriert, daß diese sogenannten Wachstumsförderer, also Antibiotika, zum Beispiel auch an Hühner verfüttert werden. Grundsätzlich sollte man dazu festhalten, daß Tiere Anspruch auf tiergerechtes Futter haben.

Zum Bundesgesetz betreffend Medizinprodukte ist ein Labyrinth entstanden: Die Millimeterangaben von Verbänden müssen genauestens eingehalten werden. Wie will man das überprüfen? – Ob man dann zu der richtigen Millimeteranzahl kommt oder nicht, hängt vom Zug und Druck ab, den man ausübt. Ich kenne allerdings keinen Chirurgen, der auf den Millimeter genau einen Schnitt setzt, um einen Verband anzulegen zu können, weshalb ich glaube, daß es ein Unsinn ist, zu versuchen, eine Überregelung zu schaffen. Frau Kollegin Motter hat ohnehin schon ausgeführt, daß man einiges von dieser Regelung ausnehmen sollte.

Die Europäische Arzneimittelagentur, die vor kurzem gegründet wurde, hat auch den Sinn, daß eine Produktkonformität und eine Erleichterung des Zulassungsverfahrens erreicht wird. Ich glaube, da hat man eine sehr gute Lösung im Sinne der österreichischen beziehungsweise europäischen Konsumentinnen und Konsumenten gefunden.

Was mir fehlt, ist, daß man im § 3 Abs. 8 auf die Freiwilligkeit nicht hingewiesen hat, diese wird erst später geklärt, wo unter § 49 Abs. 4 ein Ausscheiden aus einer Studie zu einem beliebigen Zeitpunkt ohne nachteilige Folgen erwähnt wird. Man vergißt aber, daß man bei einer Studie auch Medikamente verabreicht, die man "ausschleichen" muß, weil sie sonst zu gröberen Katastrophen – bis zum Herzinfarkt des Patienten – führen können, weshalb es so, wie es da drinnen steht, auf jeden Fall nicht anwendbar ist.

Als letzter Punkt zum Bäderhygienegesetz: Ich muß dazu sagen, daß diese späte Anpassung deshalb zustande gekommen ist, weil es im EU-Vertrag ausgehandelt wurde, was einen gravierenden Nachteil mit sich brachte. Es wurde heuer zum ersten Mal eine Liste der 3 000 reinsten Badeplätze Europas veröffentlicht. Österreich war dabei nicht vertreten.


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