Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 167

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Strafen in jenen Fällen gibt, in denen jemand aufgrund seiner Behinderung, seiner rassischen oder ethnischen Herkunft oder seiner religiösen Einstellung eines Lokals verwiesen wird oder daran gehindert wird, es zu betreten.

Meine Damen und Herren! Wir waren in der letzten Legislaturperiode der Lösung dieses Problems nahe. Beschlossen werden konnte die Novelle jedoch nicht, weil von seiten einer Fraktion des Hauses, die die Wirtschaft zu vertreten behauptet, die Haltung eingenommen wurde, daß eine Strafe von maximal 3 000 S bei einem solchen Lokalverbot vertretbar sei, aber kein Schilling mehr.

Meine Damen und Herren! So verhindert man keine Lokalverbote! Wir wollen diese Schande von Österreich auch im internationalen Raum nehmen. Wir wollen verhindern, daß jemand aus einem dieser seit 55 Jahren in Österreich nicht mehr akzeptablen Gründe eines Lokales verwiesen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben Verständnis dafür, daß Rowdytum von Lokalen ferngehalten werden soll. Sie können mit mir darüber diskutieren, ob es Lokale geben soll, in denen man einen Schlips als Voraussetzung für den Besuch tragen muß – nicht akzeptabel aber ist, als Voraussetzung für das Betreten eines Lokales die Hautfarbe hinter diesem Schlips festzulegen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Keine Bagatellstraftatbestände und keine Bagatellstrafen für eine solche eklatante, gravierende Verletzung der Humanität. Geben Sie sich, Ihrer christlichen Einstellung und der Humanität in Österreich eine Chance: Stimmen Sie mit uns für eine Verdammung des Lokalverbotes und ein effektives Verbot einer solchen Handlungsweise. Ich fordere Sie dazu auf! (Beifall bei der SPÖ.)

22.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Puttinger. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

22.01

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Puttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Klubobmann Kostelka! Wenn Sie von "einer Partei dieses Hauses" sprechen, dann sagen Sie doch wer damit gemeint ist! Wir spielen hier ja nicht Verstecken. Sagen Sie, daß es die ÖVP ist, daß es Wirtschaftsleute der ÖVP sind oder daß es der Dr. Puttinger gewesen ist. Man sollte nicht zu feig sein, denjenigen zu nennen, der dagegen aufgetreten ist. (Abg. Dr. Kostelka: Das wären Sie!)

Der vorliegende Antrag sieht vor, daß die Gewerbeordnung im § 87 bezüglich der Schutzinteressen von Personen, die allein aufgrund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses oder einer Behinderung diskriminiert werden, erweitert wird. In dieser Form ist der Antrag voll akzeptabel.

Nicht akzeptabel aber ist der Artikel 1 Ihres Antrages, der die Erhöhung der Geldstrafen von 3 000 S – und das haben Sie in Ihrer Rede nicht dazugesagt – auf 30 000 S vorsieht. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte klar feststellen, daß ich mich gegen jede Form der Diskriminierung verwahre. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ – Herr Klubobmann Kostelka, diesen Vorwurf mache ich auch Ihnen –, nehmen die Sache aber ein bißchen zu leicht. Es bedarf wohl anderer Mittel, als bei Diskriminierung einen Strafrahmen phantasielos hinaufzusetzen und den Entzug der Gewerbeordnung anzudrohen. Ihr Antrag ist vordergründig und letztendlich eine scheinheilige Maßnahme. (Abg. Dr. Mertel: Fest reinhauen! – Abg. Dr. Kostelka: Ja natürlich! – Abg. Dr. Haselsteiner: Wieviel darf es denn sein: 3 000 S oder 5 000 S?)

Ich sage Ihnen schon noch, was ich mir vorstelle, bleiben wir einmal beim Prinzipiellen: Geld kann die Einstellung nicht ändern. Es tut mir leid, daß Sie der Auffassung sind, Sie könnten sich die Einstellung mit Geld erkaufen. (Beifall bei der ÖVP.) – Es bedarf vielmehr der Aufklärung über Intoleranz, und zwar schon in den Schulen, aber auch des Eintretens von uns allen gegen Fälle der Intoleranz in der Öffentlichkeit.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite