Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 77

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einem Diskriminierungs- und Leidensdruck befreit werden, und daß dabei niemand zu Schaden kommt. Zu Schaden kommen Menschen dann, wenn Gewalt, wenn Nötigung, wenn Abhängigkeit ausgenützt wird. Genau diese Bereiche bleiben völlig unberührt.

Ich kann nur hoffen, daß wir heute hier insofern eine doppelte Sternstunde erleben, als nicht nur eine sachliche Diskussion zu einer echten Abstimmung geführt hat, sondern auch Österreich endlich in diesem Bereich die Menschenrechtsstandards, bei denen unser Land wirklich nachhängt, erfüllt. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum, bei Abgeordneten der SPÖ und der Grünen.)

15.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Abgeordneter Dr. Löschnak. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.11

Abgeordneter Dr. Franz Löschnak (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Bei aller Wertigkeit der bisherigen Diskussionsbeiträge zum vorliegenden Justizpaket möchte ich jenen Teil davon ansprechen, der für die Bevölkerung wirklich sehr wichtig war, ist und sein wird, weil er den Zugang zum Recht enthält. Ich meine damit die 4. Novelle zum Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien.

Herr Bundesminister! Ich halte die in dieser Novelle vorgenommenen Änderungen für einen ganz wesentlichen Schritt in die richtige Richtung. Ich halte es wirklich für erfreulich und positiv, daß mit dieser Novelle für den Raum Wien eine Angleichung bezüglich der Kompetenzen der Bezirksgerichte in den anderen Bundesländern vorgenommen wird. Das ist gut, erfreulich und positiv.

Ich halte die sich daraus ergebende Konsequenz ebenfalls für gut, erfreulich und positiv, weil es darum geht beziehungsweise gehen wird, auch die Einrichtung der Gerichtsstätten und die Adaptierung der Gebäude entsprechend vorzunehmen. Das sind Vorteile, die sowohl für die Bürger als auch für die Bediensteten zu Buche schlagen werden.

Aber ich habe mich nicht nur deshalb zu Wort gemeldet, um das Positive hervorzuheben, sondern auch deswegen, um Sie gleichzeitig zu bestärken, diese Anpassung, die in Wien vorgenommen wird, österreichweit vorzunehmen. Es ist mir schon klar, daß es da eine Reihe von Schwierigkeiten geben wird, insbesondere politische Schwierigkeiten, weil ja die Landeshauptleute bei Änderungen in der Gerichtsorganisation angehört werden müssen und darüber, daß es tatsächlich zu einer Straffung der Bezirksgerichte kommen soll, kein Landeshauptmann Freude empfindet.

Ich glaube, daß die politische Lage nach einem allfälligen Zustandekommen des Konsultationsmechanismus zwischen dem Bund und den Ländern eine positive sein wird und daß die Zeit reif ist, diese Anpassung österreichweit fortzusetzen.

Herr Justizminister! Sie haben die entsprechenden Unterstützungserklärungen im Verfassungsausschuß erhalten. Ich glaube daher, daß man diese Anpassung auch dann in Angriff nehmen sollte beziehungsweise fortsetzen müßte, wenn Veränderungen, die sich aus solchen Anpassungen ergeben, gegenwärtig nicht nur begrüßt werden.

Es geht um die künftige Konstruktion, und in Hinkunft muß sich eine solche Anpassung ganz einfach positiv auswirken, weil sie eine bessere Angebotspalette bringen wird und weil mit dieser Verbesserung im Angebot eine höhere Qualität für den rechtsuchenden Bürger erreicht werden wird.

Daher nochmals: Diese 4. Novelle zum Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien ist ein erfreulicher Ansatz für Wien. Sie sollte darüber hinaus ein Ansatz für eine österreichweite Erweiterung sein.


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