Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 110

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich lasse nunmehr abstimmen über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 456 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für diese Kenntnisnahme ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit . Angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz, die Zivilprozeßordnung und die Strafprozeßordnung geändert werden, samt Titel und Eingang in 408 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entwurf in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Herr Kollege Parnigoni! Stimmen Sie nicht mit? – Dann müssen Sie aufstehen! Nach der Geschäftsordnung heißt es: aufstehen oder sitzenbleiben. (Allgemeine Heiterkeit.) Ich knüpfe an dieses Verhalten verschiedene Konsequenzen. – Ich bitte um Entschuldigung, daß ich Ihnen das in Erinnerung gerufen habe.

Also: Der Entwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend die 4. Novelle zum Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien samt Titel und Eingang in 373 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Dieser Entwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sofort zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

10. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (252 der Beilagen): Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie – GeSchG (407 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nunmehr zum 10. Punkt der Tagesordnung: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (252 der Beilagen): Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie (407 der Beilagen).

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster hat sich Herr Abgeordneter Dr. Ofner zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

20.42

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich werde mich sehr kurz fassen, denn die Redezeit, die uns zur Verfügung steht, ist nicht mehr sehr ausgiebig.

Wir Freiheitlichen teilen das Anliegen, das in diesem Vorhaben zum Ausdruck kommt, nämlich das Anliegen betreffend die Bekämpfung der Gewalt in der Familie. Wir halten die Vorlage aber für nicht ausreichend durchdacht. Würde sie in dieser Form Gesetz werden, würde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden.

Wir können uns nicht vorstellen, daß alle, die vorhaben, dieser Vorlage heute zuzustimmen, diese auch wirklich gelesen beziehungsweise – mehr als das – studiert haben. Denn die Mög


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite