Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 158

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Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Niederösterreich und Wien, jeweils durch den Landeshauptmann vertreten, haben die Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks im Bereich der Donau-Auen in und östlich von Wien unter Wahrung der Funktion der Donau als internationale Wasserstraße und der Sicherung der Grundwasservorkommen für die Trinkwasserversorgung vereinbart.

Die Verwaltung des Nationalparks Donau-Auen erfolgt durch die Nationalparkgesellschaft, an der sich der Bund mit 50 Prozent und die Länder Niederösterreich und Wien mit jeweils 25 Prozent beteiligen. Zur Umsetzung der ihr aufgetragenen Aufgaben hat die Nationalparkgesellschaft jährlich einen entsprechenden Wirtschafts- und Finanzplan für das kommende Jahr zu erstellen und weiters bis 30. Juni eines jeden Jahres einen Rechnungsabschluß und Geschäftsbericht vorzulegen, die Verwaltungsgeschäfte zu führen, die Entschädigungsleistungen festzulegen und Nutzungsentgänge sowie Wirtschaftserschwernisse, die den Grundeigentümern erwachsen, zu konstatieren. Außerdem hat die Nationalparkgesellschaft bis 30. April eines jeden Jahres einen Bericht über die Realisierung der im laufenden Jahresprogramm vorgesehenen Maßnahmen und deren Kosten zu erstellen.

Zur fachlichen Beratung der Verwaltung wird ein wissenschaftlicher Beirat eingerichtet, dem Fachleute für die Raum- und Landschaftsplanung, der Botanik, der Zoologie, der Limnologie und der Wasserwirtschaft angehören.

Im ersten Betriebsjahr, also 1997, erstreckt sich der Nationalpark vorerst über 9 300 Hektar. Nach Einbringung weiterer Flächen auf freiwilliger Basis kann in der Ausbauphase die Fläche bis auf 11 500 Meter anwachsen. Die laufenden Kosten werden im Jahre 1997 zirka 40 Millionen Schilling betragen. Im Endausbau werden sich die Kosten pro Jahr bis auf zirka 60 Millionen Schilling erhöhen. Darin sind die Kosten der Nationalparkgesellschaft, der Sach- und Personalaufwand für das Naturraummanagement durch die Bundesforste sowie die Forstverwaltung der Gemeinde Wien enthalten.

Des weiteren muß bemerkt werden, daß das Recht der Grundeigentümer auf Entschädigung für Ertragseinbußen und Nutzungsentgang für uns unteilbar ist. Dasselbe gilt auch für die Bundesforste und für die Gemeinde Wien.

Naturraummanagement bedeutet eine dem Nationalpark konforme Betreuung von Jagd, Fischerei sowie Land- und Forstwirtschaft.

Geschätzte Damen und Herren! Der Artikel-15a-Vertrag zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien regelt die Finanzierung und die Grenzen des Parks und leitet die Realisierung des Projektes ein. Auch massiven Gegnern ist es nicht gelungen, sachliche Mängel an diesem Konzept aufzuzeigen. Die Polemik in den Argumentationen der Gegner bestätigt die hohe Qualität des Konzeptes.

Besonders erfreulich ist für mich, daß auch die Fraktion der Grünen in Person der Abgeordneten Monika Langthaler in der letzten Debatte am 30. Oktober den Artikel-15a-Vertrag als positiv gewertet und ihre Zustimmung signalisiert hat.

Jetzt muß alles darangesetzt werden, das Vertrauen der Bevölkerung in dieser Region zu gewinnen und das Bewußtsein zur Natur in den Menschen zu wecken. Eines der schönsten Naturjuwele unseres Landes wird dadurch geschützt und erhalten. Unsere Fraktion wird daher gerne diesem Vertragswerk zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.14

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ing. Langthaler. – Bitte, Frau Abgeordnete. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. (Abg. Dr. Khol: Herr Präsident! Würden Sie den Parteienverkehr an der Regierungsbank etwas einstellen!) Ja, danke für den Hinweis. Vielleicht könnte man wirklich die "Sprechstunde" an der Regierungsbank etwas kürzen. (Das Gespräch an der Regierungsbank wird abgebrochen.) Danke schön.

Sie sind am Wort, Frau Kollegin Langthaler.


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