Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 198

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in die Überlegungen der Anwaltschaftskammer eingeführt werden. – Sie kennen unsere Vorschläge. Sie hätten sich in den Protokollen und in den Papieren darum bemühen können.

Warum meine ich, es sei Handlungsbedarf gegeben? Und worin liegt er besonders begründet? Längere Arbeitszeit ist ein Machtsymbol: Das ist bei der Frauenkonferenz in Villach sehr manifest und gut begründet gesagt worden. Und worin liegt das? Durch unsere jahrtausendealte Tradition, daß sich Männer über das "Leben draußen", über das öffentliche Amt, über den Beruf definieren, haben sie vergessen, daß es daneben auch noch interessante, reizvolle, dimensionenerweiternde Aufgaben gibt, und sie kommen gar nicht auf die Idee, zu sagen: Ich könnte mir meinen Tagesablauf anders vorstellen.

Also hier, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Handlungsbedarf in der Arbeitszeitpolitik gegeben. Ich verweise noch einmal auf das market-Institut, auf die demographische Untersuchung vom Jugend- und Familienministerium. Es geht um Teilzeitfragen; Länder wie die Niederlande oder Dänemark sind uns hier voraus. (Abg. Dr. Graf: Das wissen wir ja alles schon!) Dazu brauche ich keinen Antrag von der FPÖ! Das ist richtig.

Hier müssen wir ansetzen und radikale Einschnitte machen: in die Pensionspolitik, in die Sozialpolitik, in die Versichertenpolitik. Hier ist zu beginnen, sonst bleiben wir wieder nur in der bekenntnishaften Formel.

Ich schließe gerne mit einem Beispiel, das so signifikant dafür ist, daß wir ein Umdenken brauchen und daß Frauenpolitik, wie schon gesagt wurde, Männerpolitik ist. Ein Kollege aus dem Süden unseres Landes, mir sehr lieb und wert, sagte mir unlängst: Die Frau soll doch zufrieden sein. Sie hat 9 000 S, kann es sich leichtmachen, hat einen Garten, da kann sie das Gemüse ziehen, und mit der Nachbarin kann sie kooperieren. Einen gutverdienenden Mann hat sie auch, sie soll doch zufrieden sein.

Ich habe darauf gesagt: Bitte dreh das Beispiel um: Soll er doch zufrieden sein. (Abg. Dr. Graf: Der Mann muß ÖVP-Mitglied sein!) Er hat eine gutverdienende Gattin, einen Garten, den er ja auch bepflanzen kann, und er kann sich mit der Nachbarin oder dem Nachbarn kurzschließen in der Kinderbetreuung. Was will er denn? (Beifall bei der SPÖ.)

Daraufhin ist er aufgewacht und hat gesagt: Ich habe überhaupt nicht gesehen, was mit uns Männern passiert ist. – Dieses Aufwachen wünsche ich mir, dann können wir an die gemeinsame politische Umsetzung gehen! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Aumayr. – Bitte sehr.

21.57

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! – Frau Ministerin, 400 000 Frauen sind in Österreich ohne eigenen Pensionsanspruch. Ich freue mich wirklich, daß Sie diese Studie in Auftrag gegeben haben, und ich merke daran auch, daß es Ihnen wirklich auch persönlich ein Anliegen ist, an diesem Unrecht, an diesem sozialen Unrecht etwas zu verändern. Denn wenn man sich vorstellt, daß 400 000 Frauen – beinahe eine halbe Million Frauen! – ohne Absicherung in das Alter gehen, dann muß man wirklich sagen, daß das eine erschreckende Tatsache ist.

Warum sind 400 000 Frauen in Österreich ohne Pensionsabsicherung? – Frau Ministerin, dieser Trend wurde durch das Sparpaket verstärkt, und zwar massiv verstärkt. Ich kann Ihnen nur ein Beispiel von den Bäuerinnen bringen: 1991 wurde die Bäuerinnenpension eingeführt, und da hat man den Bäuerinnen, die über 45 Jahre alt waren, die Möglichkeit gegeben, sich entweder für die sogenannte alte Regelung – das heißt gemeinsame Pension – oder für die neue Regelung – sprich Bäuerinnenpension – zu entscheiden. Den Bäuerinnen ist versprochen worden, daß sie, wenn sie 60 Versicherungsmonate haben, ein Anrecht auf eine Pension haben.

Frau Ministerin! Und jetzt, im Jänner 1996, haben Sie diese Zeit, die fünf Jahre, auf zehn Jahre erhöht. (Abg. Dr. Graf: Unglaublich!) Sie haben die notwendige Versicherungszeit um 100 Pro


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