Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 21

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Eine weitere Zusatzfrage stellt Abgeordneter Grabner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Arnold Grabner (SPÖ): Herr Bundesminister! Wie hoch sind die bisherigen finanziellen Abgeltungen für die österreichischen Rinderbauern pro Rind?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich habe den Betrag bereits genannt, der insgesamt zur Verfügung gestellt wird. An die Rinderbauern direkt sind bisher 334 Millionen Schilling ausgezahlt worden und jetzt in der Folge noch weitere 142 Millionen.

Ich kann den endgültigen Betrag jetzt noch nicht nennen, weil noch nicht klar ist, wie die 142 Millionen Schilling auf die einzelnen Tierkategorien verteilt werden. Der Schwerpunkt bei der Verteilung wird sicher bei den weiblichen Rindern liegen. – Wenn diese Entscheidung getroffen ist, werde ich Ihnen die endgültige Zahl zur Verfügung stellen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die letzte Zusatzfrage stellt Abgeordneter Dr. Salzl. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Laut Medienberichten überlegt Kommissar Fischler, den EU-Staaten vorzuschlagen, auch Schafe und Ziegen in das BSE-Programm einzubeziehen, um eine Gefährdung der Konsumenten durch Schaf- und Ziegenprodukte, aber auch eine Gefährdung der Tiere zu verhindern.

Meine Frage: Unterstützen Sie dieses Vorhaben, und sind, sollte es dazu und auch zu Markteinbrüchen für die österreichischen Schafbauern kommen, Entschädigungen geplant, um diese Preis- und Marktverluste abzugelten?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich unterstütze grundsätzlich alle Maßnahmen zur radikalen Bekämpfung von BSE. Wenn also zusätzliche notwendig sind, so unterstütze ich diese selbstverständlich auch.

Bis dato ist in Österreich beim Schaffleisch kein Problem aufgetreten, auch kein Marktproblem. Für den Fall, daß es ein derartiges gäbe, müßte auch in diesem Bereich geholfen werden.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke.

Wir kommen jetzt zur 5. Anfrage: 72/M. Ich bitte den Fragesteller, Abgeordneten Wabl, um die Formulierung der Anfrage.

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Bundesminister! Meine Frage:

72/M

Sind Sie bereit, im Sinne einer ökologisch wünschenswerten, kostendämpfenden Dezentralisierung der Abwasserentsorgung des ländlichen Raumes das derzeit nötige kommissionelle Verfahren für Kleinstanlagen durch ein vereinfachtes Verfahren im Sinne einer Typengenehmigung zu ersetzen, wo dies aus der Sicht des Gewässerschutzes zuträglich ist?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich bitte den Herrn Bundesminister um die Beantwortung.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Die dem Parlament bereits vorgelegte Wasserrechtsgesetz-Novelle 1996 sieht die von Ihnen angesprochenen Verfahrenserleichterungen, etwa den Entfall von mündlichen Verhandlungen, weitgehend vor.


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