Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 67

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Wenn die Gewerberechtsnovelle dahin geht, daß den Behörden die Möglichkeit genommen wird, Interessenausgleich zu betreiben, dann ist sie der falsche Weg. Ich bitte, das bei den Diskussionen zu berücksichtigen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.18

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr hat sich Herr Bundesminister Dr. Farnleitner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

12.18

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Präsident! Hohes Haus! Zu den im Zusammenhang mit der Vorgangsweise der kommenden neuen Gewerbeordnung aufgeworfenen Fragen: Es wird im nächsten Ministerrat der Entwurf eines neuen Betriebsanlagenrechtes behandelt und dem Hohen Haus zugeleitet werden. In der Frage Gewerbeordnung selbst, was den weiteren Bereich betrifft, wird es noch vor Weihnachten zu einem Begutachtungsverfahren kommen.

Zu den Fragen, die die Abgeordneten Kiermaier und Rossmann aufgeworfen haben, darf ich vorgreifend darauf verweisen, daß in dieser Novelle festgestellt wird, daß Gastgewerbekonzessionen, die aufgrund der alten Konzessionsprüfung erworben wurden, keine Neuverfahren brauchen, und zweitens, daß bei allfällig notwendig gewordenen Investitionen eine Übergangsregelung von bis zu fünf Jahren vorgesehen werden kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.19

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen .

Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir stimmen über die Ausschußanträge getrennt ab.

Zuerst stimmen wir ab über den Entwurf betreffend Gewerberechtsnovelle 1996 samt Titel und Eingang in 47 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Rossmann, Haigermoser, Dipl.-Ing. Prinzhorn und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht. Ferner hat der Abgeordnete Dipl.-Ing. Prinzhorn ein Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich Artikel I Z 41 gestellt.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag beziehungsweise vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Rossmann, Haigermoser, Dipl.-Ing. Prinzhorn und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I Z 23 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse sogleich über Artikel I Z 23 in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.

Wer dafür ist, möge ein Zeichen geben. – Diese Gesetzesstelle ist in der Fassung der Regierungsvorlage mit Mehrheit beschlossen worden.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Artikel I Z 41 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Artikel I Z 41 in der Fassung der Regierungsvorlage ist mit Mehrheit angenommen worden.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Wer dafür ist, möge ein Zeichen geben. – Das ist mit Mehrheit angenommen worden.


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