Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 102

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darf. Wir haben mit dieser Regelung neuerlich die Einschränkung des Zuganges zum Zivildienst durch Fristen festgeschrieben, wiewohl es gegenüber der ursprünglichen Regelung eine Verbesserung geben wird. Es bleibt nach wie vor, meine Damen und Herren, das Faktum bestehen, daß der Zugang und damit die Gewissensfreiheit beschränkt wird. Daher ist diese Regelung verfassungswidrig, und es ist für mich unverständlich, daß Sie, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, einer derartigen Regelung die Zustimmung geben wollen. Ich meine, es wäre fair, nach Absolvierung des Grundwehrdienstes die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten, wieder aufleben zu lassen.

Ein dritter Punkt, warum wir diese Regelung, diese Novelle ablehnen, sind die Änderungen der Aufschubbestimmungen. Die bisherigen Regelungen betreffend Aufschub beim Wehrdienst oder Zivildienst waren unserer Meinung nach völlig ausreichend. Die neue Regelung ist durch nichts gerechtfertigt. Man hätte nur vom Verteidigungsministerium mehr Mut und auch eine klare Regelung verlangen sollen, wann aus militärischer Rücksicht ein Aufschub nicht mehr gewährt werden kann. Das hat man sich nicht getraut, daher hat man eine Neuregelung versucht, die aus meiner Sicht einen massiven Eingriff in die Lebensplanung der jungen Leute darstellt und daher von uns abgelehnt wird.

Ein letzter Punkt ist der § 76. Meine Damen und Herren, auch diese Regelung ist verfassungswidrig. Sie stellt nämlich eine eklatante Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes dar, wenn jetzt normiert wird, daß Leute, die nach dem 1. 1. 94 als tauglich befunden worden sind, nunmehr die Möglichkeit haben, neuerlich einen Antrag auf Zivildienst zu stellen, und zwar mit einer Fünfjahresfrist. (Zwischenruf des Abg. Kiss. ) Das heißt, all diejenigen, die nach dem 1. 1. 92 bis zum 1. 1. 94 für tauglich befunden wurden, haben diese Möglichkeit nicht, Herr Kollege Kiss, und das ist ungerecht, das ist ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Ich verstehe nicht, daß Sie als Parlamentarier eine derartige Regelung begrüßen, daß Sie einer derartigen Regelung die Zustimmung geben wollen.

Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluß. Herr Bundesminister! Wir hätten uns gewünscht, daß es mit dieser Neuregelung des Zivildienstes wirklich zu einer umfassenden Neuregelung gekommen wäre, zu einer Regelung, die auch all die offenen Fragen berücksichtigt hätte, wie beispielsweise die Frage der Totalverweigerer – diesbezüglich hat das Justizministerium einen klaren Vorschlag gemacht – oder auch die schon angesprochene Befreiung der Theologen vom Wehrdienst; auch das wäre notwendig gewesen.

Herr Bundesminister! Mit der Vorlage einer derartigen Zivildienstgesetz-Novelle haben Sie uns zutiefst enttäuscht. Sie haben unsere Erwartungen nicht erfüllt, und daher werden wir Liberale diesen Entwurf auch ablehnen. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Am Wort ist als nächster Herr Abgeordneter Maitz. – Bitte sehr.

14.43

Abgeordneter Dr. Karl Maitz (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Luft ist draußen, man sieht es an der Beteiligung der Damen und Herren hier im Plenum.

Es ist weder ein Trauerspiel, lieber Kollege Moser, noch ein fauler Kompromiß, wie gestern die Grünen, die heute nicht mehr da sind (Abg. Mag. Kammerlander: Sind Sie blind?) , behauptet haben, sondern es ist ein goldener Mittelweg, eine ordentliche Lösung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hans Helmut Moser : Wie man eine verfassungswidrige Regelung als Kompromiß bezeichnen kann, das ist ein Trauerspiel!)

Dieser Kompromiß schafft in vier Bereichen vollkommene Klarheit: Erstens bleibt der Grundsatz aufrecht, daß der Zivildienst ein Wehrersatzdienst ist. Das ist wichtig. Zweitens wird eine fixe Dauer des Zivildienstes normiert, die nicht willkürlich ist, Kollege Moser, sondern dem internationalen Standard entspricht und schon 1955 als sogenannter Dienst ohne Waffe mit zwölf Mo


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