Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 242

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Antrag

Der unterfertigte Abgeordnete beantragt, den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft (506 der Beilagen) betreffend: Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesforste und Errichtung einer Aktiengesellschaft zur Fortführung des Betriebes "Österreichische Bundesforste" (Bundesforstegesetz 1996), über Änderungen des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes und des Bundesfinanzgesetzes 1997 sowie Bundesgesetz, mit dem eine Überschreitung eines Ausgabenansatzes der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1996 bewilligt wird (Budgetüberschreitungsgesetz 1996 – BÜG 1996) an den Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft rückzuverweisen.

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Herr Präsident! Ich danke, daß Sie mir die Möglichkeit gegeben haben, hier bescheidenerweise noch meine Anträge einzubringen, nachdem es im Landwirtschaftsausschuß eher etwas geschäftsordnungswidrig zugeht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

1.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die beiden eben verlesenen Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Horngacher vor. – Bitte, Frau Abgeordnete. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

1.52

Abgeordnete Katharina Horngacher (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Wabl! Uns ist der Vorsitzende Schwarzenberger sehr recht. Er hat ein hohes Fachwissen, er leistet seriöse Arbeit, und darauf kommt es an und nicht auf Geschäftsordnungsstreitereien! (Beifall bei der ÖVP.)

Wegen der vorgeschrittenen Zeit werde ich hier nur einige Punkte ausführen, die besonders die Bauern betreffen.

Die Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste aus dem Bundesbudget und die Errichtung einer Aktiengesellschaft sind im Sinne einer höheren Wirtschaftlichkeit sicher als Fortschritt zu begrüßen. Im § 1 ist die Substanzerhaltungspflicht festgeschrieben, die sich auf Wald- und Grundbesitz sowie auch auf kunsthistorischen Kulturbesitz erstreckt. Unter der Substanzerhaltungspflicht ist sicher nicht zu verstehen, daß es Aufgabe der Bundesforste ist, vermehrt Wälder und Almen aufzukaufen und die Preise für die Mitbieter in die Höhe zu treiben. Besonders von den Aufsichtsräten und der Geschäftsführung erwarte ich mir daher, daß sie auch die Interessen der Landwirtschaft im Auge behalten, die im Zielparagraphen festgeschrieben sind.

Wichtig erscheint mir, daß die Rechte der Eingeforsteten, also jener Bauern, die Nutzungsrechte auf den Flächen der Bundesforste haben, durch Verfassungsbestimmung rechtlich gesichert sind.

Weiters ist festgeschrieben, daß die Bundesforste AG keinen Zugriff auf den Katastrophenfonds hat. Diese Fonds sollen weiterhin für jene zur Verfügung stehen, die Privatwald besitzen.

Durch die Errichtung einer Aktiengesellschaft soll es dem Unternehmen in Zukunft möglich sein, rascher und flexibler am Markt zu reagieren. Das heißt, daß es eine leistungsfähige und effiziente Organisationsstruktur geben soll. Darunter verstehe ich auch eine höhere Flexibilität, wenn es beispielsweise um Arrondierungen von Höfen und ähnlichem geht. Die neue Bundesforste AG soll ein fairer Verhandlungspartner der Bauern werden.

Unser Herr Bundesminister Molterer hat mit diesem Gesetzeswerk ein seit vielen Jahren verhandeltes Thema zu einem guten Abschluß gebracht, und dafür sei ihm gedankt. Wir erwarten uns eine positive Wirkung davon. (Beifall bei der ÖVP.)

1.55


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