Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 244

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Meine Damen und Herren! Wir stehen daher weiterhin zu unserem Entschließungsantrag. An die Adresse des Kollegen Gradwohl möchte ich richten: Er will oder er kann nicht lesen, denn er bräuchte nur den zweiten Punkt unseres Entschließungsantrages herzunehmen. Da steht unter Punkt c): "Geordneter Rückzug des Staates aus den Österreichischen Bundesforsten durch die Privatisierung ausgewählter Vermögenswerte", und unter Punkt d) steht: "prioritäre begünstigte Abgabe ausgewählter Flächen an interessierte österreichische Bauern zur nachhaltigen Verbesserung des bäuerlichen Besitzstandes".

Also das, was Sie vorhin bei Ihrer Wortmeldung gesagt haben, war Polemik, nackte Polemik und nichts als Polemik, meine Damen und Herren. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Ich habe leider nicht mehr viel Redezeit übrig. Ich möchte diesem Hohen Haus, diesem Parlament nur vor Augen führen, wie in dieser Republik Abänderungsanträge gemacht werden: Am Tag vor der Ausschußsitzung kam ein Schreiben an die Adresse des freiheitlichen Klubs, in dem stand: "Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft übermittelt Ihnen den von den Regierungsparteien in Aussicht genommenen Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesforstgesetz 1996." – Also es ist jetzt die übliche Praxis geworden, daß das Parlament noch mehr zum verlängerten Arm, zur Abstimmungsmaschinerie der Regierung degradiert wird, verkommt im wahrsten Sinn des Wortes. Aber mit einer parlamentarischen Arbeit hat das sicher nichts mehr zu tun. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

2.02

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brix. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

2.02

Abgeordneter Otmar Brix (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! An und für sich ist es etwas Schönes, über den Wald zu sprechen, denn der Wald ist Lebensraum für so viele, für Mensch, Tier und Pflanze, aber wahrscheinlich – Sie haben recht – nicht mehr um diese Zeit, daher möchte ich mich auf das Wesentlichste beschränken, was dieses Gesetz und was diese Änderungen bringen.

Wir haben nämlich in den Verhandlungen zu diesem Gesetz doch einiges ändern können, was wir heute noch einmal aussprechen sollen. Es kommt vor allem wieder zu einem Gleichklang zwischen Ökonomie und Ökologie, und wir haben mit diesem Gesetz erreicht, daß der wesentlichste Bestandteil, nämlich das Wasser, erhalten bleiben muß, daß das Trinkwasser durch den Wald geschützt werden muß.

Wir haben aber auch andere Punkte verbessert. So wird per Verfassungsbestimmung die Bundesforste AG gezwungen, den von ihr verwalteten gesamten Liegenschaftsbestand zu erhalten. Einem Ausverkauf von Staatsflächen ist damit ein Riegel vorgeschoben.

Wir haben bewirkt, daß das Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen Aufgabenstellungen und den öffentlichen Interessen im Bereich der gesellschafts- und umweltpolitisch relevanten Aufgaben der Bundesforste AG wiederhergestellt wird, und wir konnten gemeinsam mit den Umweltschutzorganisationen und den alpinen Organisationen hinsichtlich des so heftig kritisierten Aufgabenbereiches "Erzielung eines bestmöglichen wirtschaftlichen Erfolges" erreichen, daß dieser nunmehr nicht in Verfassungsrang erhoben wird.

Das sind einige wesentliche Punkte, die wir verbessern konnten. Der wesentlichste ist – darauf habe ich vorhin schon hingewiesen –, daß nun der Erhalt der Trink- und der Nutzwasserreserven sichergestellt ist.

Ich glaube, daß damit für die Bundesforste ein wirklich gutes Gesetz gelungen ist, das uns auch sicher weiterhelfen wird. (Beifall bei der SPÖ und des Abg. Zweytick. )

2.05


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