Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 23

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Ich bitte Sie, Frau Abgeordnete Stoisits, Ihre Anfrage betreffend Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes vorzutragen.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

83/M

Werden Sie im Rahmen des sogenannten Integrationspaketes (Novellierung des Fremden-, Aufenthalts- und Asylgesetzes) auch einen Entwurf zur Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes vorlegen, damit auch in Österreich der Zugang zur Staatsbürgerschaft ähnlich wie zum Beispiel in Frankreich erleichtert wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich habe zunächst nicht die Absicht, im Rahmen des Integrationspakets auch das Staatsbürgerschaftsgesetz zu ändern. Dies vor allem deshalb, weil es den üblichen bisherigen Gepflogenheiten entspricht, Staatsbürgerschaftsfragen mit den für die Vollziehung in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten zuständigen Ländern vorzuberaten und in weiterer Folge im Konsens mit den Ländern vorzugehen. Meine Absicht geht allerdings dahin, Vorschläge zur Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts mit den Ländern in der nächsten Tagung der Staatsbürgerschaftsreferenten der Länder auf Beamtenebene zu diskutieren, wobei ich davon ausgehe, daß auf der Grundlage dieser Diskussion dann ein Änderungsentwurf ausgearbeitet werden kann.

Überlegungen von meiner Seite gehen in die Richtung, die derzeit länderweise sehr unterschiedliche Praxis bei der Wartefrist für die Einbürgerung bundesweit anzugleichen und auch die Möglichkeit zu schaffen, Fristverkürzungen etwa im Falle einer ausreichenden Sprachbeherrschung anzubieten.

Auch die Frage der Doppelstaatsbürgerschaft und die Frage des erleichterten Erwerbs der Staatsangehörigkeit für sogenannte Gastarbeiterkinder oder Kinder ausländischer Eltern, die in zweiter Generation hier schon leben, sollte gemeinsam mit den Ländern überlegt werden, wobei ich zunächst nicht in Aussicht nehme, den Ländern einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Aber die Gelegenheit wäre günstig, jetzt im Zusammenhang mit der Akkordierung des sogenannten Integrationspaketes, von dem die Bundesländer ganz wesentlich betroffen sind, diese Fragen anzusprechen. Ich habe bisher den Eindruck gehabt, seit Sie Innenminister geworden sind, ist Ihnen das ein großes Anliegen – mindestens so prioritär wie die Änderung der Fremdengesetze. (Rufe bei der ÖVP: Frage!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich habe leider keine Frage verstanden, daher kann ich sie auch nicht beantworten. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Dr. Kier, bitte.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Im Zusammenhang mit Ihren Ausführungen zu der Vorgangsweise zum Staatsbürgerschaftsrecht möchte ich Sie fragen: Sind Sie der Meinung, daß wir vom reinen Abstammungsprinzip, das heute unser Staatsbürgerschaftsrecht dominiert, abgehen und auch Elemente des Ius soli einbringen sollten, damit wir im Rahmen der Integration einen besseren Übergang auch auf der Anspruchsgrundlage zustande bringen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.


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