Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 87

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Zweitens ist es sehr wichtig, daß man nicht auf die Kleinsten der Kleinen vergessen hat, nämlich auf die Turnusärzte. Die EU-Richtlinie hätte da immerhin Spielraum gelassen. Aber ich denke, es wäre fatal gewesen, wenn man aus Kostengründen gesagt hätte, wir nehmen die Kleinen von jeglichen Schutzbestimmungen aus. (Abg. Dr. Pumberger: Die ÖVP wollte keinen Arbeitnehmerschutz hineinnehmen!)

Dritter Punkt – gut aufpassen, Herr Abgeordneter Pumberger, du könntest da etwas lernen –: Dieses Gesetz beendet die Zweiklassenbehandlung von Mitarbeitern in Spitälern. Denken Sie etwa an die Steiermark: Da konnte in ein und derselben Abteilung ein Dienstnehmer, wenn er ein Holding-Mitarbeiter war, nach der 40-Stunden-Woche arbeiten, und alle 13 Stunden mußte gewechselt werden, während ein Landesbediensteter rund um die Uhr drei oder vier Tage lang durchgehend im Spital sein und 110 Stunden arbeiten mußte. Machen Sie einmal der Bevölkerung klar, daß das kein Unsinn ist. – Natürlich war es ein Unsinn, daher auch mein Dank dafür, daß dieser Unsinn abgeschafft wurde! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich möchte in die gleiche Kerbe wie Abgeordneter Leiner schlagen, der das Problem mit dem Schlafen erwähnt hat, das da immer so subkutan kommt. Ich mache Sie aufmerksam, daß zum Beispiel die Anästhesie in erster Linie von Frauen ausgeübt wird und daß das ein sehr, sehr belastender Beruf ist. Im AKH haben voriges Jahr drei Kollegen und Kolleginnen Selbstmord begangen, weil der Beruf zu einer derartigen Überlastung geführt hat. (Abg. Dr. Pumberger: Weil ihr so ein schlechtes Arbeitszeitgesetz macht!)

Auch das müssen wir sagen: Es geht schlicht und einfach um Arbeitnehmerschutz, und Arbeitnehmerschutz im Spital ist zugleich Patientenschutz. Auch ich möchte nicht von einem übermüdeten Arzt betreut werden.

Last, but not least möchte ich sagen: Angesichts einer in unserer Gesellschaft üblichen 40-Stunden-Woche ist die 60-Stunden-Woche nur damit zu begründen, daß ohne Idealismus und Aufopferung im Spital auch weiterhin nichts gehen wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.09

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte, Herr Abgeordneter. Eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 5 Minuten wird angezeigt. (Abg. Mag. Guggenberger: 3 Minuten würden auch reichen, Herr Kollege!)

14.09

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß schon, daß das vorliegende Gesetz selbstverständlich kein Tierärztegesetz ist. Dieses Gesetz wurde aber nicht nur für die Ärzte und das Pflegepersonal geschaffen, sondern im Vordergrund stehen die Patienten, die Patientenbetreuung und die Patientensicherheit.

Insgesamt ist zu diesem Gesetz aus freiheitlicher Sicht festzustellen, daß wir die ursprüngliche Regierungsvorlage, die ausgesandt worden ist, unterstützt haben und nach wie vor unterstützen und in der getrennten Abstimmung den Paragraphen dieser ursprünglichen Regierungsvorlage auch die Zustimmung geben werden. Das, was von den Ländern hineinreklamiert worden ist, und das, was von den Ländern, die ÖVP-dominiert sind, bis zum Schluß versucht wurde, war aus freiheitlicher Sicht schon von Anfang an abzulehnen. Was mein Vorredner Kollege Rasinger hier gesagt hat, nämlich daß die Turnusärzte Gott sei Dank in die Regelung aufgenommen wurden, war zwar immer sein persönliches Bestreben, die ÖVP-Landesfürsten in Salzburg und Oberösterreich jedoch haben bis zum letzten Tag vehement versucht, das zu verhindern. Ich glaube, erst der Wille der gesamten Opposition, die ursprüngliche Regierungsvorlage nur unter Einbeziehung der Turnusärzte zu verabschieden, hat fünf Minuten vor zwölf doch noch auch für die Turnusärzte das rettende Ufer einer Arbeitszeitregelung ermöglicht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich meine, da sollte man doch die Pferde im Stall lassen. Nicht die Österreichische Volkspartei und schon gar nicht die ÖVP Salzburg und Oberösterreich haben sich für die Patienten, für das


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