Anteilsrechten an der "Creditanstalt-Bankverein" und der "Österreichischen Länderbank Aktiengesellschaft" und zum Erwerb von Anteilsrechten an Banken oder Bankholdinggesellschaften erteilt sowie das Bundesgesetz BGBl. Nr. 323/1987 abgeändert wird, BGBl. Nr. 163/1991 ( 562 der Beilagen).
B) Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Bürgerinitiative Nr. 11 betreffend "Schutz vor alkoholisierten Fahrzeuglenkern".
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Finanzausschuß:
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ukraine über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (505 der Beilagen);
Wirtschaftsausschuß:
Internationales Tropenholz-Übereinkommen von 1994 samt Anlagen (554 der Beilagen);
Ausschuß für Wissenschaft und Forschung:
Notenwechsel zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel samt Anlage (427 der Beilagen);
b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Kulturausschuß:
Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst betreffend den Bericht des Österreichischen Bundestheaterverbandes 1995/96 (III-71 der Beilagen);
Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft:
Österreichischer Waldbericht 1995 (III-69 der Beilagen),
Vorschläge des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft betreffend Agrarförderungen aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 3. Oktober 1996, E 26-NR/XX. GP (III-70 der Beilagen),
Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über den Gewässerschutzbericht 1996 (III-72 der Beilagen).
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Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, daß mir der Herr Bundeskanzler mitgeteilt hat, daß er von seinem Recht gemäß § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch machen will, eine Erklärung im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteilsrechte des Bundes an der Creditanstalt-Bankverein abzugeben.