Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 35

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Lassen Sie mich zu dem, was Sie da sehr populistisch vorgetragen haben, auch etwas sagen. (Abg. Mag. Stadler: So alte Floskeln! Sie sind zu alt mit diesem Begriff! Es ist nicht einmal mehr die Vranitzky-Partie in der SPÖ, die diesen Begriff verwenden würde! ) Zum einen, Herr Stadler, haben Sie völlig ignoriert, daß etwa die Grundkosten, die bei der Eigentumsbildung sehr wohl berücksichtigt werden müßten, im gemeinnützigen Wohnbau nicht abgestattet worden sind. Das, was mich aber an Ihrer Überlegung am meisten stört, ist, daß Sie überhaupt nichts für die Solidarität zwischen den Generationen übrighaben. Da gibt es den einen Mieter, der hat mit öffentlicher Förderung – das kostet uns alle sehr viel Geld, aber das ist notwendig – eine günstige Wohnung bekommen. Er muß nicht alles zurückzahlen, sondern vieles wird von der Förderung übernommen. Dann laufen die Finanzierungskosten aus. Was wir im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz aber vorgeschrieben haben, ist, daß das, was er dann weiterzahlt, dem Wohnungsneubau zugute kommt, und zwar dem zugute kommt, der dann eine ... (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Nein, das ist ja nicht wahr. Sie verstehen das Gesetz einfach nicht. Das wird dem Wohnungsneubau zugeschrieben! Lesen Sie einmal genau das Gesetz, Herr Firlinger, bevor Sie darüber reden! (Abg. Mag. Firlinger: Ich habe es genau gelesen!)

Diese Mittel sollen dem Wohnungsneubau zugute kommen, sind zweckgewidmet, dürfen also für etwas anderes gar nicht verwendet werden. Das hilft damit den künftigen Wohnungssuchenden. Im Gegensatz zu Ihnen trete ich eben für die Solidarität zwischen den Generationen ein, zwischen dem, der schon eine Wohnung hat, und dem, der noch eine Wohnung braucht. Ich werde mir es von Ihnen mit Sicherheit nicht nehmen lassen. (Abg. Mag. Firlinger: Deklarieren Sie es richtig, aber schwindeln Sie nichts vor! )

Dem heute zu beschließenden Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975 und die Zivilprozeßordnung geändert werden, stimme ich gerne zu, weil es eine gute, eine große und eine konsequente Weiterführung der Reform ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Barmüller.

10.31

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schwimmer! Ich kann Ihre Meinung nicht teilen, daß es sich bei diesem Gesetz um eine Fortsetzung einer Reform handelt, denn in Wahrheit – und das sei noch einmal ganz klar hervorgehoben – ist der Handlungsbedarf, Herr Abgeordneter Schwimmer ... (Abg. Dr. Schwimmer unterhält sich mit Abg. Dr. Fekter.) Herr Abgeordneter Schwimmer! Herr Abgeordneter Schwimmer ist so intensiv mit der Frau Abgeordneten Fekter beschäftigt (Abg. Mag. Stadler: Was ist denn da im Laufen?), daß er nicht realisieren will, daß der Handlungsbedarf, der jetzt im Mietrecht da war, ausschließlich dadurch entstanden ist, daß im Wohnrechtsänderungsgesetz, das von der großen Koalition beschlossen worden ist, eine Regelung getroffen wurde, die einfach nur noch Dreijahresmietverträge erlaubt hat und keine anderen, außer unbefristete. Dadurch ist dieses Stadtnomadentum erst vorangetrieben worden. Das hat letztlich den Handlungsbedarf ausgelöst, Herr Abgeordneter Schwimmer.

Es ist keine Reform, sondern ausschließlich die Reparatur der befristeten Mietverträge, die durch das Wohnrechtsänderungsgesetz entstanden sind. Wenn Sie die Änderungen anschauen, die Sie bei der Mietzinsreservenbildung vornehmen, dann werden Sie erkennen, daß das etwas ist, was durch das Strukturanpassungsgesetz eingeführt worden ist. Dadurch ist das Problem entstanden. Entgegen dem, was Sie hier gesagt haben, Herr Abgeordneter Schwimmer, steht das auch, wie im Vorwort zur Regierungsvorlage nachzulesen ist, anders drinnen. Denn dort steht ja ausdrücklich, "daß der durch das 3. Wohnrechtsänderungsgesetz neugeschaffene Fristvertragstyp mit einer Mietdauer von genau drei Jahren keine (befristete) Verlängerungsmöglichkeit kennt und daß ohne Einschreiten des Gesetzgebers ab März 1997 für viele Mieter der Verlust ihrer Wohnung die Folge" gewesen wäre. – Das steht ausdrücklich im Vorwort. (Abg. Mag. Firlinger: Er war nicht im Ausschuß!) Sie behaupten etwas anderes. Aber es steht hier in der Regierungsvorlage richtig.


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