Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 143

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gehalten hat, nämlich die Anhebung des Investitionsfreibetrages, im Jänner oder Februar 1997 als falsch erkennt. Das kann sein.

Es ist für mich aber nicht vorstellbar, warum man dann im Ausschuß diesen Antrag nicht zumindest in diesem Punkt zurückgezogen hat. Der Antrag wäre trotzdem noch aufrecht geblieben, wenn man diese Passage durch einen Abänderungsantrag zurückgezogen hätte.

Zweiter Aspekt: Wir haben in der Sondersitzung vom 18. dieses Monats gelernt, daß nach Auffassung der freiheitlichen Fraktion das Bauen von Tunnels jedenfalls für den Arbeitsmarkt völlig unbedeutend und eigentlich überflüssig ist. Das war eine Aussage, die hier mehrfach gemacht wurde und auch Element von Entschließungsanträgen war, mit der Begründung, daß bekanntlich die Anzahl der unmittelbar physisch Beschäftigten bei Tunnelbauvorhaben nicht sehr hoch ist. – So weit, so gut. In diesem Entschließungsantrag erfolgt jedoch explizit die Aufforderung, den Bau von Tunnels zu forcieren, weil das besonders günstig für die Arbeitsplätze und für die Bauwirtschaft sei.

Da erhebt sich wieder die Frage: Was ist richtig? Das, was in diesem Antrag steht, oder das, was wir während der Sondersitzung gehört haben? – Ich meine: Da der Antrag älteren und die Sondersitzung jüngeren Datums ist, hätte man sehr wohl die Möglichkeit benützen können, im Rahmen der Beratungen im Ausschuß den Antrag in diesem Punkt zu korrigieren.

Daher meine ich, um zum Schluß zu kommen, denn meine Kollegin deutet mir und ich fürchte, die Restredezeit wird sonst zu knapp: Dieser Antrag ist ein Beweis für wirtschaftspolitische Beliebigkeit und Inkompetenz. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.41

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Ing. Reichhold hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet.

Herr Abgeordneter! Sie haben 2 Minuten Redezeit. Beginnen Sie mit der Behauptung Dr. Kiers, die Sie berichtigen wollen. – Bitte.

20.41

Abgeordneter Ing. Mathias Reichhold (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Dr. Kier behauptete, daß Landeshauptmann-Stellvertreter Grasser eine Weisung gegeben hätte, die rechtswidrig war. – Das ist falsch.

Erstens war das keine Weisung, zweitens war das nicht rechtswidrig. Ich führe als Beweis ... (Zwischenrufe des Abg. Mag. Barmüller und des Abg. Dr. Kier. ) Eben! Erstens war das keine Weisung. (Weitere Zwischenrufe beim Liberalen Forum. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Und wenn es eine gewesen wäre, dann wäre sie nicht rechtswidrig gewesen. (Weiterer Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller. ) Jetzt paß einmal auf, Barmüller! Ich lese dir jetzt eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 24. 2. dieses Jahres vor, sie ist also ganz frisch. Darin steht: "Die seitens des Büros des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Grasser vorgeschlagene" – in Klammern – "(unverbindliche) Empfehlung in den Ausschreibungsbedingungen, wonach Bauunternehmer ersucht werden, bei der Durchführung von öffentlichen Bauvorhaben auf die kritische Lage des heimischen Arbeitsmarktes Bedacht zu nehmen, erscheint zulässig." Daher ist das nicht rechtswidrig, Herr Volker Kier! (Abg. Mag. Barmüller : Das war vor zwei Tagen, bevor das Ganze ruchbar geworden ist!) Ich weiß nicht, brauchst du Beruhigungstabletten? Du bekommst dann welche, aber jetzt hör zu! (Abg. Mag. Barmüller: War es vielleicht ein weisungsgebundener Beamter, der das schreiben mußte, der dem Grasser unterstellt ist?)

Zweiter Punkt: Abgeordneter Kier behauptet, daß die strukturelle Arbeitslosigkeit gleichmäßig über Österreich verteilt ist. – Auch das ist falsch. Die strukturelle Arbeitslosigkeit ist in Kärnten überdurchschnittlich hoch. Ich bringe den Beweis, Herr Kier: Während die Langzeitarbeitslosigkeit von 1995 auf 1996 in Österreich um 4,9 Prozent anstieg, erhöhte sich die Langzeitarbeitslosigkeit in Kärnten nicht um 4,9 Prozent, sondern um 20 Prozent. Und das ist der Grund,


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