Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 79

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich jetzt Frau Abgeordnete Schaffenrath. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

13.43

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich bin eigentlich schon froh darüber, daß zumindest ... (Abg. Schwarzenberger – zu einem Klubbediensteten, der Unterlagen auf dem Rednerpult austauscht –: Lassen Sie der Rednerin ihre Unterlagen!) Ich habe sie schon selber vorbereitet! Aber Sie sind auch nicht immer ganz tadellos organisiert, wie die Vergangenheit ja gezeigt hat!

Ich bin sehr froh darüber, daß meine beiden Vorrednerinnen jetzt zumindest auf den 2. Tagesordnungspunkt eingegangen sind, der bisher im Rahmen dieser Debatte an und für sich zu kurz gekommen ist. Ohne Zweifel ist der 1. Tagesordnungspunkt von wesentlicher Bedeutung. Beim 2. Tagesordnungspunkt geht es jedoch immerhin um jene Personen – und das sind noch dazu fast zu 100 Prozent Frauen –, die, wie ich glaube, eine wesentliche gesellschaftliche Aufgabe übernehmen, nämlich die Betreuung von Kindern.

Ich erkenne zwar durchaus wenige, aber doch einige positive Ansätze in diesem Gesetz. Meine Vorrednerin hat bereits auf eine gewisse Besserstellung hingewiesen, allerdings gehen mir persönlich diese positiven Ansätze viel zu wenig weit. Ich finde es positiv, daß durch dieses Karenzgeldgesetz andere Gesetze ersetzt werden und daß wir jetzt eine klarere Darstellung der gesetzlichen Basis für Bezieher und Bezieherinnen von Karenzgeld haben.

Ich finde es auch positiv – darauf wurde auch schon hingewiesen –, daß das Wort "Urlaub" im Zusammenhang mit Karenzzeit endgültig gefallen ist. Das war ein langer Weg. Die Bewußtseinsbildung ist nur sehr zögerlich vor sich gegangen. Immerhin haben die Liberalen bereits im Juli 1995 einen entsprechenden Antrag eingebracht. Es hat jedoch bis heute gedauert, daß sich die Auffassung durchgesetzt hat, daß die Betreuung von Kindern eine wesentliche gesellschaftliche Aufgabe und keinesfalls mit Urlaub gleichzusetzen ist.

Trotzdem gibt es interessanterweise immer noch grobe Mängel im sprachlichen Bereich. Ich verweise auf § 8, in dem sicherlich Männer und Frauen gemeint sind, diese Begriffe aber nicht eindeutig formuliert wurden. Geradezu kurios ist es allerdings im § 2, in dem es explizit um den Anspruch der "Mütter" im Zusammenhang mit Karenzgeld geht. "Mutter" ist in der Terminologie der deutschen Sprache letztendlich noch immer ein Begriff, mit dem ausschließlich Personen des weiblichen Geschlechtes bezeichnet werden. Trotzdem haben Sie in diesem § 2 Abs. 2 Z. 1 und Z. 5, wo es um den Ausschluß von Karenzgeldbezug geht, wieder männliche Begriffe verwendet, nämlich Begriffe wie "Hausbesorger" und "geschäftsführende Gesellschafter". Dabei handelt es sich meiner Meinung nach nicht nur um einen Mangel an Bewußtsein für die Gleichstellung von Männern und Frauen auch in der Sprache, sondern es kann durchaus berechtigte Sorge bestehen, daß diesfalls auch Anlaß zu einer mißverständlichen und irreführenden Handhabung des Gesetzes gegeben ist.

Ich habe jetzt auf die positiven Verbesserungen hingewiesen, konnte aber, wie Sie gemerkt haben, nicht sehr viele aufzählen. Sie haben in diesem Karenzgeldgesetz zwar eine grundlegende Vereinfachung durchgeführt, aber in letzter Konsequenz haben Sie nur Bauklötze neu geordnet und neu numeriert, inhaltliche Neuorientierungen fehlen jedoch meiner Meinung nach zur Gänze. Es gibt keine echten Reformansätze und keine Ansätze, die Anreize für Männer bieten würden, vermehrt Karenzzeit in Anspruch zu nehmen. Es ist leider nach wie vor traurige gesellschaftliche Realität, daß nicht einmal ein Prozent aller Karenzgeldbezieher und -bezieherinnen von Männern gestellt wird. Es gibt keine realistischen Ansätze, um die Wiedereinstiegsproblematik zu entschärfen. Sie halten an und für sich weiterhin an den starren Regeln der Teilkarenz und den starren Teilzeitbeschäftigungen fest.

Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie haben heute hier auf die besondere Notwendigkeit der Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt hingewiesen, haben aber die Karenzgeldbezieher und die Karenzgeldbezieherinnen dabei vergessen. KarenzgeldbezieherInnen brauchen mehr Freiraum,


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