Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 211

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Zum konkreten Gesetzesvorschlag des Liberalen Forums möchte ich sagen, daß er nicht sehr weit von der ÖVP-Position abweicht. Er ist stark am Schweizer Börsegesetz orientiert. Er ist – da gebe ich Kollegen Peter recht – dringend notwendig als vertrauensbildende Maßnahme für den Börseplatz Wien.

Kritik an Ihrem Gesetzesantrag muß ich dennoch anbringen: Ich halte erstens die Orientierung des Minderheitenschutzpreises beziehungsweise des Übernahmepreises am Börsenkurs zum Zeitpunkt der Anbotslegung, das heißt an einem Tageskurs, für ungeeignet. Geeigneter ist ein Durchschnittskurs der letzten Monate, um Manipulationen und Insidertrading, das unmittelbar vorher stattgefunden hat, auszuschalten.

Zweitens fehlt in Ihrem Antrag die Festlegung der Kompetenz der Aufsichtsbehörde, die Sie einschalten. Das heißt, es ist zuwenig, nur das Anbot dort abzugeben. Es wird mit Sicherheit notwendig sein, ein konkretes Verfahren für die Prüfung dieser Anbote und für den Paketabschlag zu entwickeln und in einem Gesetz zu normieren.

Für richtig halte ich es, den Paketabschlag in der fairen Höhe von 25 Prozent zu deckeln. Ein Paket ist strategisch mehr wert als einzelne Aktien eines Minderheitsaktionärs. Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, daß der Minderheitsaktionär weniger bekommt als jener, der das gesamte Paket kauft. Daß dieser Abschlag aber mit 25 Prozent gedeckelt ist, halte ich für notwendig, um zum Beispiel institutionelle Kleinanleger vor abrupten Wertverlusten zu schützen. Außerdem schützt das auch den Minderheitsaktionär, denn im strategischen Sinn zu sagen, daß das Paket um 50 Prozent mehr wert gewesen wäre, halte ich für nicht gerechtfertigt. – Diese 25 Prozent würde die ÖVP aber akzeptieren.

Ich möchte, daß in einem neuen Gesetz weiters die Pflichten des Bieters und der Zielgesellschaft bei der Übernahme normiert werden. Außerdem, Herr Kollege Peter – darauf haben Sie in Ihrer letzten, vor drei Wochen abgegebenen Stellungnahme hingewiesen –, werden wir mittelständische Aktiengesellschaften für unsere Wirtschaft entwickeln müssen. In diesem Falle müssen wir aber eine Ausnahme vom obligatorischen Minderheitenrecht für die Familien-AGs normieren, speziell in der Erbfolge. Und es muß auch eine Ausnahme für den konkreten Sanierungsfall vorgesehen werden, denn wenn sich jemand schon bereit erklärt, eine total marode Gesellschaft zu sanieren, dann soll ihn nicht ein hoher Schutzpreis für Minderheitsaktionäre an einer Sanierung hindern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Professor Van der Bellen. – Bitte.

22.11

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Peter, Albanien würde ich nur ungern mit Österreich vergleichen, selbst wenn es nur um die Börse geht. Aber inhaltlich haben Sie natürlich recht: Wir brauchen dringend ein Übernahmerecht, das schreiben Sie ja auch in der Begründung Ihres Antrages. Der letzte Anlaßfall, anhand dessen wir das erkannt haben, war die Übernahme der Creditanstalt durch die Bank Austria; da ist es wieder besonders deutlich geworden. Ob das unbedingt ins Börsegesetz gehört oder ein eigenes Übernahmerecht sein soll, darüber kann man debattieren.

Kollegin Fekter möchte ich sagen: Das Versprechen der Regierungsparteien, ein Übernahmerecht zu konstruieren, datiert nicht erst vom 27. Februar, sondern meiner Erinnerung nach mindestens vom 11. Jänner 1997. Am 11. Jänner wurde nämlich das politische Abkommen zwischen SPÖ und ÖVP anläßlich der Übernahme der Creditanstalt durch die Bank Austria geschlossen, und einer der Punkte dieses Abkommens war die Schaffung eines Übernahmerechts. (Abg. Dr. Khol: So ist es!) Und bis Ende April wird es dann – so hoffen wir – kommen. (Abg. Dr. Fekter: Ich sprach von der Anfragebeantwortung in der 64. Sitzung am 27. Februar 1997!)

Ich wollte nur daran erinnern, daß die Regierungsparteien auch deswegen im Wort stehen, weil das am 11. Jänner bereits beschlossen wurde. Die Liberalen haben sehr rasch reagiert, nämlich


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