Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 212

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am 14. Jänner, das muß Montag oder Dienstag nach dem Wochenende gewesen sein. (Abg. Mag. Peter: Es brannte uns unter den Nägeln!)

Ich nehme an, das kommt in den Finanzausschuß. Wir werden dann mindestens zwei Anträge im Finanzausschuß haben. Das finde ich sehr gut, denn Alternativen sind immer gut. Wir werden dann ja sehen, wie daraus das Beste zu machen ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

22.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Nowotny. – Bitte.

22.13

Abgeordneter Dr. Ewald Nowotny (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte namens meiner Partei sagen, daß wir die Frage des Übernahmerechtes für wichtig halten. Wir halten auch die Börse für wichtig, wiewohl ich auch glaube, daß das diesbezügliche Urteil des Kollegen Peter weit überzogen war.

Tatsache ist jedenfalls, daß derzeit eine Arbeitsgruppe im Justizministerium besteht, die sich mit einem konkreten Übernahmerecht beschäftigt. Selbstverständlich werden Vertreter des Finanzministeriums, der rechtsberatenden Berufe, der Wissenschaft zugezogen. Es gibt auch schon einen Entwurf eines Wissenschaftlers, und zwar von Professor Doralt, zu dieser Frage.

Ich kann Ihnen also versichern: Wir sind mitten in der Arbeit und werden das Ergebnis dieser Arbeit in Kürze vorlegen können. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

22.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich weise diesen Antrag, die Meinung von Herrn Professor Van der Bellen berücksichtigend, dem Finanzausschuß zu.

17. Punkt

Erste Lesung des Antrages 377/A der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Der Erstantragsteller Böhacker erhält das Wort. Die restliche Redezeit beträgt 2 Minuten.

22.16

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Mit dem Sozialrechtsänderungsgesetz 1996 wurde von den Regierungsparteien eine Krankenscheingebühr in Höhe von 50 S eingeführt. Kaum war das "Baby" mit dem Namen "Krankenschein" am 1. Jänner 1997 geboren, kam es bereits zu den ersten Kindesweglegungen durch die Mütter und Väter dieser Krankenscheingebühr. Es wäre daher die logische Konsequenz, daß Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, diesen Antrag von uns Freiheitlichen in Behandlung nehmen, ihn in den Ausschuß verweisen und dort auch ihre Zustimmung erteilen. Diese Krankenscheingebühr ist wirklich ein Unikum, das beseitigt werden muß.

Der Antrag der Freiheitlichen beschäftigt sich mit der ersatzlosen Abschaffung der Krankenscheingebühr, und es gibt dafür eine ausreichende Begründung: Erstens ist diese Krankenscheingebühr ein Bürokratiemonster, wie man es in Österreich noch nie erlebt hat. Die Kosten für die Einhebung, Berechnung, Verwaltung und Kontrolle der Krankenscheingebühr sind höher als der Ertrag dieser Krankenscheingebühr. Mit dieser Krankenscheingebühr ist man nicht in der Lage, das österreichische Sozialversicherungssystem nachhaltig zu sanieren. Diese Kranken


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