Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 57

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Wir liegen im Bereich der Substitution weit vor Deutschland. Wir wissen, daß durch die Substitution mit Methadon – Sie verteufeln das, Frau Haidlmayr, aber wenn Sie dann Heroin als einziges Mittel abgeben, dann können Sie sicher sein, daß kein Mensch mehr auf Methadon eingestellt werden will – die Kriminalität um 90 Prozent gesenkt, die HIV-Ansteckungsrate dramatisch gesenkt, die Arbeitsfähigkeit erhöht und die Langzeitentzüge überhaupt erst möglich gemacht werden.

Wichtig scheint mir aber auch der Punkt Prävention zu sein. Das ist überhaupt der wichtigste Punkt, er ist heute kaum angesprochen worden, er ist auch nicht Teil des Gesetzes, er kann auch nicht Teil des Gesetzes sein. Wir müssen mit allen Mitteln verhindern, daß eine Großszene entsteht, das betrifft polizeiliche Maßnahmen – kein Zürich!

Zweitens: Aufklärung. Bitte treten Sie unserem Vorschlag bei, einen Präventionsfonds zu fördern!

Drittens: Die Einstiegsschwellen in der Jugend, auch wenn das niemand hören will, sind Alkohol und Rauchen, in diesen Bereichen müssen wir wirklich mehr tun. Es ist nicht notwendig, daß 37 Prozent der 16jährigen schon regelmäßig rauchen.

Vierter Punkt: Sport. Sport und Drogen vertragen sich nicht. Auch wenn dieses Thema von Frau Vranitzky in Österreich aufgebracht wurde – es ist richtig.

Fünftens: Stärkung der Persönlichkeit. Die Kinder müssen lernen, daß es auch ein Nein gibt. Es geht auch um emotionelle Geborgenheit, es geht um Wohlstandsverwahrlosung. Das ist Familienpolitik; gute Familienpolitik ist wahrscheinlich gute Drogenpolitik. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich komme zum Schluß: Es ist irreal, das Ziel Drogenfreiheit zu erreichen, aber wir sollten zumindest die Vision haben, ihr einen Schritt näherzukommen.

Mit diesem Gesetz wird der österreichische Mittelweg, der erfolgreich war, jedenfalls weiterbeschritten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.30

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Dr. Pumberger hat das Wort zu einer tatsächlichen Berichtigung verlangt.

Herr Abgeordneter! Ich bitte Sie, mit dem Sachverhalt zu beginnen, den Sie berichtigen wollen. – Bitte.

12.30

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Rasinger, Gesundheitssprecher der ÖVP, hat behauptet, ich hätte das Gesetz nicht richtig interpretiert und behauptet, es wäre jetzt möglich, Heroin zur Entzugs- und Substitutionsbehandlung einzusetzen.

Ich stelle tatsächlich richtig, daß, nicht wie Rasinger gesagt hat, "Arzneimittel" im Gesetz steht, sondern da heißt es folgendermaßen: Suchtmittelhaltige Arzneimittel – da fällt auch heroinhältiges Arzneimittel im Sinne des Suchtgiftgesetzes hinein – dürfen zur Entzugs- und Substitutionsbehandlung eingesetzt werden.

Im Rezeptpflichtgesetz wird das insofern geändert, daß im § 7 Artikel 7 das Rezeptpflichtgesetz auf Arzneimittel, die ein Suchtgift im Sinne des Suchtmittelgesetzes enthalten, keine Anwendung findet. Daher ist das aus dieser Gesetzeslage herausgenommen. Es kann also de facto – ich hoffe, daß es nicht der Fall sein wird – Heroin in Zukunft als Entzugs- und Substitutionsbehandlung im Sinne einer Presseaussendung und des Wunsches vom parlamentarischen Gesundheitssprecher der ÖVP, Dr. Leiner, eingesetzt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Gredler. – Bitte.


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