Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 126

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Wenn es nicht stimmt, was der Rechnungshof in seiner Kritik des letzten Tätigkeitsberichtes, den wir hier diskutiert haben, sagt, dann sollte man das klar auf den Tisch legen. Aber wenn es stimmt, dann muß doch dafür gesorgt werden, daß diese Bestimmungen eingehalten werden, und dann muß man die Rückabwicklung fordern. Denn es kann nicht angehen, daß mit gesetzlichen Maßnahmen Gemeinnützige gegenüber Privaten bei der Schaffung von Wohnraum bevorzugt werden und man dann, wenn sie unter Ausnutzung von Steuerprivilegien das Geld nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, also illegal, verwenden, sagt: Schwamm drüber! Das wird nicht gehen, und wir werden das, wenn sich das jetzt mit dem Verkauf wirklich bewahrheitet, noch aufzeigen. Ich meine nur, daß die Begründung, die dem Antrag des Abgeordneten Schöll beigegeben ist, die von der Macht der Gemeinnützigen und ihrer Verstrickung und Verquickung mit den politischen Parteien spricht, inhaltlich sehr viel Substantielles hat.

Was den Antrag betreffend die Zusammenlegung der Bundesgebäudeverwaltungen I und II sowie der Bundesimmobiliengesellschaft angeht, werden wir dem ablehnenden Bericht des Bautenausschusses zustimmen, weil wir der Auffassung sind, daß das, was im Antrag verlangt wird, zwar in der Tendenz richtig ist, aber so nicht ausgeführt werden kann. Denn die Bundesimmobiliengesellschaft ist, wie Sie wissen, bereits ausgegliedert – sie ist nicht privatisiert, sondern nur ausgegliedert worden –, während die Bundesgebäudeverwaltungen I und II immer noch reine Verwaltungsstrukturen darstellen. Wir sind der Meinung, man sollte einen anderen Weg gehen. Man sollte nicht alle drei Einheiten zusammenlegen, sondern sollte zuerst einmal die Bundesgebäudeverwaltungen I und II zusammenlegen und dann mit der Bundesimmobiliengesellschaft wirklich privatisieren – nicht nur ausgliedern, sondern privatisieren.

Ausgliedern ist etwas, was hier immer wieder getan wird: Man gliedert Institutionen aus und tut damit nur eines: Man entzieht sie dem Interpellationsrecht der Abgeordneten dieses Hauses – aber man entzieht sie nicht dem politischen Einfluß durch die Regierungsparteien. Und das ist etwas, was wir anprangern. Wir Liberale sind der Meinung: Wenn Sie Ausgliederungen machen, dann sollen es solche sein, die Privatisierungen sind, und nicht nur formale Ausgliederungen, bei denen Sie die Kontrollrechte des Parlamentes beschneiden und im Grunde genommen am politischen Einfluß in diesem Bereich nichts ändern.

Daher bringen wir auch einen Entschließungsantrag zu diesem Tagesordnungpunkt ein, der da lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Thomas Barmüller, Partnerinnen und Partner betreffend Zusammenlegung der BGV I und der BGV II

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, wird aufgefordert, die erforderlichen administrativen und verwaltungstechnischen Voraussetzungen zur Zusammenlegung der BGV I und der BGV II zu schaffen, um durch die solcherart erzielbaren Einsparungen den Staatshaushalt zu entlasten und politischen Handlungsspielraum zurückzugewinnen.

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Das, meine Damen und Herren, ist der erste logische Schritt, und dann sollten wir noch einmal darüber reden, daß wir all diese Einheiten privatisieren und nicht der Kontrolle des Parlaments entziehen. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Heindl: Das funktioniert!) – Das, Herr Abgeordneter, sind wir überzeugt, funktioniert.

Nun zum Bericht des Bautenausschusses betreffend die vorgezogene Realisierung eines arbeitskräfteintensiven Arbeitsprogrammes für die Bauwirtschaft. Dazu muß ich sagen: Es verwundert mich schon, daß von seiten der Freiheitlichen die Eisenbahntrasse Süd-Ost-Spange, die wir auch als notwendig erachten, als ein kurzfristig umsetzbares Element der Beschäfti


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