Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 13

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der beteiligten Partner bedarf, denn beim Konsultationsmechanismus sind Sie von dieser Vorstellung offenbar nicht ausgegangen, denn da ist über den Kopf des Parlaments hinweg eine Vereinbarung getroffen worden, wiewohl die Kompetenz zur Regelung einzig und allein beim Parlament liegt, weil hier erst die Grundlage geschaffen werden muß. Sie aber gehen einfach von dem aus, was beschlossen werden wird.

Ich stelle da also einen unterschiedlichen Maßstab fest und frage Sie – auch im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung von Landesregelungen –, ob Sie über den einheitlichen Tierschutz hinausgehend auch die Absicht haben, sich dafür einzusetzen, daß die Landesgesetze insgesamt harmonisiert werden, sodaß wir nicht die Kuriosität neun verschiedener Regelungen haben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler, bitte.

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dr. Schmidt! Ich glaube, ich sollte noch einmal wiederholen, was ich zum Thema Konsultationsmechanismus gemeint habe, nämlich: Es handelt sich dabei um eine politische Vereinbarung, und es steht völlig außer Streit, daß diese politische Vereinbarung im Parlament zu diskutieren und im Parlament zu beschließen ist.

Ich habe klar – statt dem Wort "ausgeliefert" das Wort "angewiesen" suchend – darauf hingewiesen, daß es im Konsultationsmechanismus selbstverständlich hier im Parlament einer Diskussion und einer entsprechenden Beschlußfassung bedarf. Ich habe nie etwas anderes dazu gesagt, Frau Dr. Schmidt.

Was die generelle bundeseinheitliche Regelung – Gleichheit in allen neun Bundesländern – betrifft, möchte ich schon warnen und sagen, daß wir die unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Bundesländern bei anderen Regelungsmaterien selbstverständlich zu beachten haben.

Ich trete also nicht dafür ein, daß wir jetzt in einer Gleichmacherei die unterschiedlichsten Sektoren für alle neun Bundesländer gleich regeln. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ und bei der ÖVP.) Aber dort, wo es sinnvoll ist, wird die Gemeinsamkeit ergeben, daß wir das erreichen können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundeskanzler. – Nächste Zusatzfrage: Kollege Dr. Niederwieser, bitte.

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Bundeskanzler! Beim letzten Anlauf zur Bundesstaatsreform haben die Landeshauptleute spätestens zu dem Zeitpunkt das Interesse daran verloren, als wir im Parlament darangegangen sind, auch die demokratischen Organe in den Ländern zu stärken, sprich die Landtage und die Landesregierung.

Können Sie sich damit anfreunden, daß wir an diesem Weg festhalten, daß wir nämlich bei dieser Bundesstaatsreform nicht neue Landesfürsten schaffen, sondern die Landesregierungen als Kollegialorgane und die Landtage entsprechend stärken und stärker berücksichtigen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler, bitte.

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Niederwieser! So wie es beim Konsultationsmechanismus schon mein Ziel war, keine einseitigen Regelungen zum Beispiel nur zwischen dem Bund und den Ländern zu treffen, sondern auch die andere Ebene der Hoheitsverwaltung, nämlich jene der Gemeinden einzubeziehen – also Bund–Länder, Bund–Gemeinden, aber auch Länder–Gemeinden –, um eine neue Qualität einer fairen Partnerschaft zu haben, so wird es auch hier darauf ankommen, daß wir jetzt nicht einseitig irgendwelche Machtzentren schaffen, sondern wir müssen unter "Föderalismus" mehr Bürgernähe und mehr Demokratie auf allen Ebenen der Hoheitsverwaltung verstehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Kollege Ing. Nußbaumer, bitte.


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