Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 96

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14.47

Abgeordneter Rudolf Schwarzböck (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abgeordneter Wenitsch hat soeben behauptet, ich würde als Interessenvertreter und als Parlamentarier unterschiedlich agieren, und er hat einen Antrag zitiert, den die freiheitliche Fraktion in der Vollversammlung der Niederösterreichischen Landwirtschaftskammer gestellt hat. (Abg. Ing. Reichhold und Abg. Aumayr: Und im Parlament!)

Ich darf Ihnen sagen, daß wir den Antrag der freiheitlichen Fraktion in der Landwirtschaftskammer Niederösterreich geprüft haben. Er ist rechtlich voll durch die Novelle des Wasserrechtsgesetzes vom Dezember gedeckt, war wortidentisch und damit gegenstandslos. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Reichhold: Falsch! Sachlich daneben!)

14.48

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters wird nicht gewünscht.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. – Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, ihren Platz einzunehmen, und alle anderen, Nicht-Stimmberechtigten, das Plenum zu verlassen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 672 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Aumayr und Genossen einen Zusatz- sowie einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Anträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Aumayr und Genossen habe die Streichung der Ziffer 3 § 31d Abs. 7 beantragt.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Dieser Antrag ist damit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über Ziffer 3 § 31d Abs. 7 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Ich bitte im Falle der Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Aumayr und Genossen haben einen Zusatzantrag betreffend § 33f Abs. 6 erster Satz eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


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