Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 39

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Pablé: Ich hoffe, du sagst es dem Vorarlberger!) Ich werde mir das heute ansehen und den Test darauf machen, inwieweit das gilt, was eure Landesorganisationen verlangen, und inwieweit eure Landesorganisationen in der eigenen Partei ernst genommen werden.

Nunmehr jammern die Landeshauptleute und unter Umständen wird man das Gesetz im Bundesrat deswegen ablehnen, weil sie nicht mehr im selben Ausmaß wie zuvor zusätzlich verdienen dürfen. Die Landeshauptleute haben das österreichische Bezügerecht bisher zu einem Selbstbedienungsladen degradiert. Sie waren damit im Verein mit vielen Angehörigen dieses Hauses und der Bundesregierung und haben sich nie darum gekümmert, wie der Bürger in diesem Land damit fertig wird, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Das interessiert keinen von Ihnen! Schon werden die nächsten Belastungswellen vom Finanzministerium vorbereitet. Vorher jedoch hebt man sich die eigenen Bezüge kräftig an und glaubt auch noch, der österreichischen Öffentlichkeit dies als einen Abbau von Privilegien verkaufen zu können.

Meine Damen und Herren! Als freiheitlicher Debattenredner kann ich Ihnen heute hier schon eines voraussagen: Wir werden dafür sorgen, daß Sie mit diesem Modell nicht durchkommen werden! Die österreichische Bevölkerung wird von uns die Möglichkeit bekommen, ein Volksbegehren zu unterstützen, in dem es heißen wird: herunter mit den Steuern und herunter mit den Privilegien! (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Erst dann werden wir bereit sein, über diese Frage weiter mit Ihnen zu verhandeln. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Schwimmer gemeldet. Ich mache auf die Bestimmungen des § 58 GOG und insbesondere auf die Obergrenze von 2 Minuten aufmerksam.

10.35

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Danke, Herr Präsident. – Im Hinblick auf die Obergrenze von 2 Minuten kann ich aus der Fülle an unrichtigen Behauptungen des Herrn Stadler nur zwei herausgreifen. (Abg. Mag. Stadler: Den größten Privilegienritter schickt man heraus!)

Er hat seine Rede gleich mit einer unrichtigen Behauptung begonnen. Er hat erklärt, der Herr Außenminister würde, wenn er heute eine Erklärung zum Staatsvertrags-Jubiläum abgibt, dies in dem Bewußtsein tun können, nachher mehr zu verdienen als vorher. – Das ist unrichtig, Herr Stadler, was Sie damit behauptet haben. Der Außenminister und Vizekanzler wird im Vergleich zu seinem bisherigen Einkommen um 20 000 S weniger im Monat verdienen. (Abg. Dr. Haider: Das ist aber keine tatsächliche Berichtigung, sondern eine politische Rede!) Das ist eine tatsächliche Berichtigung. Sie haben behauptet, er würde mehr verdienen. 20 000 S weniger entsprechen der Wahrheit.

Sie haben – gleichfalls unrichtigerweise – behauptet, Klubobmann Khol würde aufgrund der neuen Regelung mehr verdienen. Dabei haben Sie gleich zwei Unwahrheiten behauptet. Klubobmann Khol wird um 9 000 S im Monat – und nicht im Jahr, wie Sie es darstellen wollten – weniger verdienen, und Klubobmann Khol wird keine Erhöhung für einen Wohnsitz außerhalb Wiens bekommen, weil Wien sein Wohnsitz ist. (Abg. Mag. Stadler: Das kompensiert er mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung!) Sie haben hier völlig unrichtige Dinge behauptet, und zwar eine ganze Rede lang! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

10.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Eine weitere tatsächliche Berichtigung wünscht Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Ich mache ihn auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerksam. – Bitte.

10.37

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Stadler hat neben einer Fülle anderer unrichtiger Behauptungen auch die Pauschalbehauptung aufgestellt, die Politikergehälter würden angehoben werden. – Diese Er


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