Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 104

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Punkt 5 des Frauen-Volksbegehrens, das ja erst zugewiesen werden muß, in welchem gefordert wird, daß in Zukunft zumindest die Statistiken geschlechtsspezifisch zu handhaben sind, ist sicherlich ein wichtiger Punkt.

Bei den Finanzämtern muß man, glaube ich, einen Schritt weitergehen, auch bei der Auflistung und der Überprüfung der Karenzvertretungen. Denn wie ist die Situation der Finanzämter überhaupt? – Die Tatsache, mit der wir konfrontiert sind, daß Finanzämter geschlossen werden –zum Beispiel in Niederösterreich oder im Grenzgebiet in der Steiermark –, betrifft Männer ebenso wie Frauen, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Diesfalls muß man die Gesamtsituation in Betracht ziehen und feststellen: Das betrifft nicht Frauen allein, sondern alle, die in diesen Regionen arbeiten.

Weiters möchte ich dazu sagen, daß gerade im öffentlichen Dienst eine Gleichstellung nicht nur per Gesetz, sondern de facto gegeben ist, zum Beispiel bei den Gehältern. In diesem Bereich verhält es sich nachweislich so, daß Frauen wie Männer das gleiche Gehalt beziehen. Das muß man jetzt nur noch – soweit wie möglich – auch in der Privatwirtschaft umsetzen. Fortgesetzt werden entsprechende Bemühungen auch mit Hilfe von Frauenförderungsprogrammen, die notwendig sind. Wir werden sehen, wie diese auch von anderen Parteien im Lichte der Forderungen des Frauen-Volksbegehrens umgesetzt werden. Das möchte ich dazu anmerken. Ich glaube, der Sache ist vor allem gedient, wenn wir die Gesamtsituation im Auge behalten und sicherstellen, daß Finanzämter nicht geschlossen werden und damit Arbeitsplätze verlorengehen, daß die Infrastruktur, die von der Bevölkerung benötigt wird, auch bewahrt wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Edith Haller. Gleiche Redezeit. – Bitte.

15.15

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben heute wieder eine Anfragebesprechung auf der Tagesordnung. Mir fällt dazu als erstes die Parallelität dieser beiden Anfragebesprechungen auf: Beide Anfragen waren an den Herrn Finanzminister, an das Finanzressort gerichtet.

Ich hege einen Verdacht beziehungsweise hegte ihn schon gestern, und dieser hat sich heute im Zusammenhang mit der Beantwortung der Anfrage wieder bestätigt. – Ich zitiere aus dieser Anfragebeantwortung zu Punkt 5 und 6:

"Die Beantwortung dieser Fragen ist mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da auch hier die Durchsicht einzelner Personalakten unumgänglich wäre." – Das erinnert mich an gestern, als der Herr Finanzminister die Ausrede – ich verwende ganz bewußt diesen Begriff – gebraucht hat, daß er nach § 90 Geschäftsordnungsgesetz nicht antworten müsse, und als Begründung, warum er das nicht trotzdem tut, etwa die gleiche Formulierung gewählt hat.

Der Unterschied zwischen der gestrigen und der heutigen Anfragebesprechung besteht darin, daß es sich bei der Anfrage der Kollegin Kammerlander sehr wohl um Gegenstände der Vollziehung handelt. Trotzdem wurden die Fragen nicht beantwortet. Daher treffe ich aus meiner Sicht die Feststellung, daß es immer offenkundiger wird, daß die gesetzmäßig vorgesehene Abwicklung von an das Finanzressort übertragenen Aufgaben nicht mehr möglich ist. (Abg. Dr. Haselsteiner spricht mit dem auf der Regierungsbank sitzenden Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer.)  – Ich finde es im übrigen sehr schicklich und der Sache äußerst dienlich, wenn sich Herr Kollege Haselsteiner mit dem Herrn Staatssekretär eingehend unterhält. Das ist wirklich sehr "nett" und "höflich" von Ihnen, Herr Kollege Haselsteiner! (Abg. Dr. Haselsteiner: Ich werde mich kurz fassen!) Ich lege Wert darauf, daß der Herr Staatssekretär zuhört, wenn er schon in Vertretung des Herrn Finanzministers da ist. Wie soll er dem Minister dann das übermitteln, was hier gesprochen wird, wenn Sie ihn dabei stören? (Zwischenruf bei der SPÖ.)


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