Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 110

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Das Umgekehrte gibt es auch, daß nämlich die Planposten identisch gehalten werden, und das ist der viel schlimmere Fall in meinen Augen. Die Planposten bleiben identisch, die Kosten sinken. Die Kosten sinken schlicht dadurch, daß die freiwerdenden Posten nicht besetzt werden. Das kann man derzeit an den Universitäten sehr "schön" – schön unter Anführungszeichen – beobachten.

Da frage ich mich schon: Welche Prioritäten setzt der Bund hier eigentlich? Wird da quer durchs Beet gekürzt – diesen Eindruck muß man haben –, oder gibt es noch, so wie in der vorletzten Legislaturperiode, eine gewisse Priorität für Bildung, Ausbildung und Forschung? Das kann man nicht feststellen.

Zweitens befindet sich alles, was da passiert, außerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Es liegt in der Willkür der Behörden, welche Planstelle nachbesetzt wird und welche nicht. Ich weiß nicht, welches System dahintersteckt und nach welchen Prioritäten vorgegangen wird, daß beispielsweise an der SOWI-Fakultät der Universität Wien, der ich angehöre, 27 Prozent der Professorenposten unbesetzt sind. Was – nebenbei gesagt – zur absurden Situation führt und auch in Ihrem Sinne nicht richtig sein kann, nämlich von der Effizienz der Verwaltung her, daß langwierige Berufungsverfahren eingeleitet werden, daß auch bei Assistentenposten langwierige Besetzungsverfahren mit stundenlangen Sitzungen, mit Ausschreibungen in der "Wiener Zeitung", in der "Zeit" und was weiß ich wo noch durchgeführt werden. Schließlich hat man einen Beschluß, und dann stellt sich heraus: Das ist alles gut und schön, nur ist der Posten leider nicht besetzbar. – Das ist Willkür und nicht Effizienz.

Deswegen, Herr Staatssekretär, frage ich mich bei allen plakativen Beschlüssen, die gefaßt werden, beispielsweise im Strukturanpassungsgesetz 1995 und dann auch 1996: Wie ist eigentlich angesichts dieser unbefriedigenden Datenlage namentlich im Personalbereich eine Erfolgskontrolle, eine Erfolgsüberprüfung dieser Maßnahmen möglich? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Marianne Hagenhofer. – Bitte.

15.43

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mir ist es auch ganz wichtig – das ist heute von Kollegin Kammerlander auch angeschnitten worden –: Die Gleichbehandlung, das Gleichbehandlungsgesetz müssen ganz einfach im Auge behalten werden. Aber wie bei allem im Leben gibt es auch hier zwei Seiten, und zwar Angebot und Nachfrage nach dem Angebot.

Ein konkretes Beispiel – darum habe ich mich zu Wort gemeldet, damit auch diese Seite einmal angesprochen wird – aus meiner Dienststelle. Eine Abteilungsleiterfunktion war zu besetzen. Diese wurde unter allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ausgeschrieben. Drei weibliche Bewerberinnen, ein männlicher Bewerber haben sich gemeldet, aber von allen drei weiblichen Bewerberinnen ist in der Endkonsequenz keine bereit gewesen, diese Funktion zu übernehmen.

Es geschah dies aus den verschiedensten persönlichen Überlegungen heraus, und ich denke, persönliche Gründe für die Annahme oder Nichtannahme einer Leitungsfunktion muß man einfach respektieren. Wenn jemand sagt: Ich will mich nicht mit anderen Kollegen streiten, wenn es um eine einheitliche Organisationseinteilung geht!, muß man das zur Kenntnis nehmen, wenn jemand sagt: Ich will ausschließlich nur diesen Dienst machen und sonst keinen anderen!, muß man das auch zur Kenntnis nehmen, aber den Dienstbetrieb haben wir auch im Auge zu behalten.

Aus dieser Sicht muß man, glaube ich, alle Leitungsfunktionen, die wir uns für die Frauen so sehr wünschen, auch beleuchten. Das wollte ich miteinbringen. Damit will ich nicht sagen, daß wir das nicht ständig fordern müßten, nur glaube ich auch, daß das Gleichbehandlungsgesetz nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann. Das würde bedeuten, daß wir in bestehende Dienstverhältnisse eingreifen, und das wollen wir letztendlich ja auch nicht.


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