Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 118

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Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Böhacker. Eine freiwillige Redezeit von 7 Minuten wird eingestellt. – Bitte.

16.16

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Bevor ich auf die in Behandlung stehende Mogelpackung, auch "Bezügebegrenzungsgesetz" genannt, im Detail eingehe, ein paar Worte zu Ausführungen meiner Vorredner.

Kollege Donabauer, der jetzt wieder anwesend ist, hat seine Standardrede zum wiederholten Mal hier heruntergebetet. "Inhalt": Anschüttung der Freiheitlichen – ohne jeglichen Wahrheitsbeweis, wie so immer; es fällt ihm einfach nichts Neues ein. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Lieber Kollege Multifunktionär und Mehrfachbezieher! Lieber Kollege Mehrfachbezieher, du hast eingefordert, Klubobmann Haider solle auf etwas verzichten. Ich frage dich: Worauf hast du schon verzichtet? Auf welche deiner Mehrfachbezüge hast du verzichtet?

Im § 16 des Bezügebegrenzungsgesetzes steht ganz Eindeutiges, und dieses Gesetz wird von den Regierungsparteien mit zwei sogenannten kleinen Oppositionsparteien heute beschlossen. Lieber Kollege Donabauer, höre gut zu! Die Organe dürfen nach diesem Bundesgesetz nicht auf Geldleistungen verzichten! – Das schreibt ihr in ein Gesetz hinein, und dann sprichst du von Verzicht. Das ist doch gesetzlich gar nicht möglich! Wir werden heute einen Abänderungsantrag einbringen, und dann kannst du zustimmen, ob jemand verzichten kann oder nicht. Ich weiß genau, daß du nicht zustimmen wirst, weil du auf deine weiteren Privilegien beharren wirst. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Lieber Kollege Donabauer! Du hast auch gemeint, es gebe einen ehemaligen freiheitlichen Klubobmann, der seine Pensionsberechtigung abgewartet hat. – Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen. Wie ist denn das, Herr Kollege Donabauer, mit dem ÖVP-Landesrat Bertl Göttl, der just so lange auf seinem Sessel geklebt ist, bis er einen Pensionsanspruch hatte? Wie ist es denn mit dem Ex-Staatssekretär der ÖVP, Schäffer, nunmehr Landesschulratspräsident in Salzburg, der mit weinerlicher Stimme durch die Lande eilt und sagt: Ich verdiene jetzt so wenig, ich brauche mehr, ich bin knapp am Verhungern! – Das ist das wahre Gesicht der Österreichischen Volkspartei! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Daher ist es doppelbödig, lieber Kollege Donabauer, wenn du hier heruntergehst und diese Dinge ankreidest, obwohl du selbst bis hierher (der Redner zeigt auf eine Stelle an seinem Hals) im Schlamm stehst.

Aber nun ein paar Anmerkungen zum § 6 dieses Gesetzes. Kollege Dr. Haselsteiner, der nicht mehr im Saal ist, hat, wie so viele andere, gemeint, Abfertigungen für Politiker seien in diesem Gesetz nicht mehr vorgesehen. – Das ist, und zwar de iure als auch de facto, nur die Halbwahrheit.

Im § 6 des Gesetzes, und zwar unter "Bezugsfortzahlung", werden Normen geschaffen, die es in der Privatwirtschaft nicht gibt, wo es keinen Drittvergleich gibt, die eine reine Privilegienbestimmung für Politiker sind. Ich frage Kollegen Haselsteiner, ob er denn seinem Maurer, seiner Lohnbuchhalterin, seinem Ingenieur, wenn er aus dem Betrieb ausscheiden muß, weil keine Aufträge vorhanden sind, ein halbes Jahr Bezugsfortzahlung gewährt. Ist dem so? – Ich würde mich freuen, wenn Kollege Haselsteiner so sozial wäre. Das gibt es aber in der Praxis nicht.

Diese Bezugsfortzahlung stellt eine reine Begünstigung für politische Mandatare dar. Mit meiner Kritik bin ich in guter Gesellschaft, denn auch Herr Rechnungshofpräsident Dr. Fiedler hat diese Bestimmung massiv kritisiert. Ursprünglich war es bei den Abfertigungsregelungen so, daß zumindest eine gewisse Wartezeit, eine Anwartschaftszeit, notwendig war.

Im § 6 dieses Gesetzes wird das nicht gefordert. Ein Tag Abgeordneter zu sein, genügt. Im Falle des Ausscheidens: keine Pensionsberechtigung, keine Erwerbstätigkeit, aber der Bezug wird sechs Monate lang fortgezahlt. Sechsmal 100 000 S! Und damit es nicht so knapp wird, hat man auch anteilig die Sonderzahlungen miteingerechnet. Das heißt, er bekommt auch noch für sechs


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