Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 123

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In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß beantragt.

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Genau in diesem Bereich, Kollege Khol, ... (Abg. Dr. Khol: Einen Finanzamtsausschuß haben wir noch nicht!) – Ich habe gesagt: Finanzausschuß!

Weil Sie so gelacht haben, Herr Kollege Khol, möchte ich Ihnen sagen: Sie sind ohnehin bereit, in Wien zu bleiben. Ich werde dafür sorgen, daß Ihre Auftritte in Tirol wirklich nur mehr an Sonntagen stattfinden. (Abg. Dr. Khol: Bei der heiligen Messe!)

Ich werde genau beobachten, wer heute diesem Entschließungsantrag zustimmt. Dann werde ich Ihrem Kollegen, Herrn Präsidenten Dinkhauser, berichten, ob Sie dagegen gestimmt haben. Wenn von den Freiheitlichen etwas Gutes kommt (Abg. Mag. Kukacka: Es kommt aber nichts Gutes!) , sind Sie ja nicht bereit, zuzustimmen. Ich werde genau beobachten, wer diesem Gesetz die Zustimmung gibt. Sie sind es, die den Bezug zu den Arbeitnehmern längst verloren haben! Wir Freiheitlichen lehnen diese Gehaltspyramide ab. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag, auf den sich Herr Abgeordneter Blünegger bezogen hat, stützt sich auf § 26 GOG. Es wird die Zuweisung an den Finanzausschuß beantragt. – Der Antrag wird dem Finanzausschuß zugewiesen werden.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schieder. Maximale Redezeit: 20 Minuten. – Bitte.

16.41

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich meine, daß die Argumente in beiden Richtungen schon sehr ausführlich dargelegt wurden. Mein Vorredner hat gesagt, daß er sich das Stimmverhalten bei der Abstimmung sehr genau anschauen wird. Das ist aber, wie ich meine, keine Drohung, sondern es ist für den Abgeordneten gut, wenn er das immer tut. Vielleicht machen Sie das künftig auch bei anderen Gesetzen. Es ist empfehlenswert, daß man als Abgeordneter verfolgt, was sich hier im Hause abspielt.

Zum Gesetz selbst: Ich glaube, es ist ein sehr gutes Gesetz geworden. Es gibt einige Dinge, die noch zu ändern sind. So soll zum Beispiel das Datum des Inkrafttretens per 1. Juli 1997 um einen Monat verschoben werden, weil es für die Parlamentsdirektion und für andere Stellen schwierig ist, bis zu diesem Zeitpunkt alles entsprechend durchzurechnen. Auch andere Daten müssen entsprechend verändert werden.

Ich bringe daher den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend Bezügebegrenzungsgesetz ein, der diese Dinge beinhaltet. Er liegt schriftlich auf, Herr Präsident. Darin sind die oben erwähnten Abänderungen enthalten, weiters die Pensionsregelung betreffend die Oesterreichische Nationalbank und einige weitere kleine Änderungen. Ich bitte, diesen Antrag damit als eingebracht zu behandeln.

Weiters bringe ich einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend transparente, leistungsorientierte Entlohnung in staatsnahen Unternehmungen ein. Mit diesem Entschließungsantrag soll der Kreis geschlossen werden: Auch im Bereich der staatsnahen Betriebe sollen die Grundsätze, die wir im Bezügebegrenzungsgesetz vertreten, zum Durchbruch kommen.

Im Jahre 1988 hat der Nationalrat eine Verfassungsänderung dahin gehend beschlossen, wonach der Rechnungshof bei Unternehmungen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichtspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr die durchschnittlichen Einkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen sowie zusätzliche Leistungen für Pensionen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie aller Beschäftigten durch Einholung von Auskünften bei diesen Unternehmungen und Einrichtungen zu erheben und darüber dem Nationalrat zu berichten hat.


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