Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 177

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schäftigung gewählt werden kann. Ich glaube, auch das ist eine Regelung, die sehr stark den individuellen Vorstellungen, Bedürfnissen und Lebensverhältnissen entspricht.

Weiters wurde eine Karenzurlaubsregelung getroffen: Gegen Entfall der Bezüge beträgt die Höchstdauer gemäß dieser Karenzregelung zehn Jahre. Ich glaube, auch das stellt eine wesentliche Veränderung und Verbesserung dar.

Als Obmann des Unterrichtsausschusses möchte ich auch betonen, daß wir in Anbetracht dessen, was im vergangenen Jahr mit dem Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz bereits geregelt wurde, nun für die Bundesschulen die verschiedenen Objektivierungen der Vergabe von Bundeslehrerstellen und leitenden Funktionen an Bundesschulen regeln. Großteils sind die Bestimmungen identisch mit den Regelungen im Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz. Insbesondere wird darin etwas meiner Meinung nach Wichtiges festgehalten, nämlich daß dem Schulgemeinschaftsausschuß bei der Bestellung von Leitungsfunktionen ein Stellungsnahmerecht eingeräumt wird und daß leitende Funktionen zunächst auf vier Jahre befristet vergeben werden.

Mit der zusätzlichen Regelung, die in 14 Tagen in Kraft treten wird, daß das amtliche Kilometergeld von 4,60 auf 4,90 S angehoben wird, ist nur noch etwas enthalten, das eine wesentliche Verbesserung beziehungsweise erstmalige Regelung in diesem gesamten Gesetzespaket darstellt. Wir von der Österreichischen Volkspartei stimmen diesen Regelungen zu. (Beifall bei der ÖVP.)

20.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Dr. Kier hat sich ein zweites Mal zu Wort gemeldet. Das ist erlaubt. – Bitte.

20.46

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Keine Beunruhigung! Ich habe nur bei meiner vorhergegangenen Rede den bereits schriftlich eingebrachten Abänderungsantrag nicht verlesen, was ich hiermit nachhole:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Heide Schmidt, Volker Kier und PartnerInnen betreffend die Regierungsvorlage 631 der Beilagen (BDG-Novelle)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG-Novelle 1997)

Art. I Z. 47 lautet: "§ 152 Abs. 5 wird gestrichen. Die bisherigen Absätze 6 bis 12 werden zu 5 bis 11."

*****

Zur Begründung dieses Antrages: Es handelt sich um den Militärbischof, und dazu habe ich mich bereits geäußert. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Haller. – Bitte sehr.

20.47

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär, der wieder in ein Gespräch verwickelt ist! Hohes Haus! Wir behandeln hier unter geringer Teilnahme der Abgeordneten eine sogenannte Bundesdienstgesetz-Novelle 1997, die tatsächlich außer dem Beamten-Dienstrechtsgesetz eine Menge anderer Gesetze betrifft und die nach meinem Dafürhalten und in Summe gesehen eine Anzahl von Verbesserungen bringen wird. –


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