Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 242

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

nur weil der zuständige Beamte, aus welchen Gründen auch immer, innerhalb von drei Monaten nicht handelt, so ist bitte jede Anlage bewilligt.

In diesem Punkt geht die Deregulierung eindeutig zu weit, und daher werden wir diesen Punkt ablehnen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Kopf: Also sind Sie doch für die Deregulierung! Das haben wir immer vermutet!)

22.44

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jakob Auer. (Rufe und Gegenrufe zwischen der ÖVP und den Freiheitlichen.) Dieser – und nur dieser! – hat das Wort. (Abg. Ing. Reichhold: Jetzt bin ich aber neugierig auf deine Ergüsse!)

22.44

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Es hat mich nicht gewundert, daß sich Kollegin Aumayr in ihrer Rede betreffend Wasserrecht relativ kurz gefaßt hat und die Bemerkungen dazu recht dürftig ausgefallen sind. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ich verstehe das auch! Gerade in jener Zeit, in der ihr Gründe habt, nicht hier zu sein, einigt sich die Koalition auf ein modernes Wasserrecht mit Verfahrenserleichterung, mit Vorteilen für die Landwirtschaft, für die Betriebe, für die Kommunen und so weiter. Da haben Sie eben eine schlechte Zeit erwischt! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Ing. Reichhold. )

Diese Abstinenzwoche hat schon schlecht für die FPÖ begonnen: Dem Haider ist beim Marathon die Luft ausgegangen, während der Bartenstein flott gelaufen ist, und dann wart ihr bei der Arbeit nicht da. – Aber das ist euer Problem, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Böhacker. )

Ich halte positiv fest, daß Frau Kollegin Aumayr zumindest anerkennend festgehalten hat, daß es hinsichtlich § 33 Abs. 6 im Sinne dessen, was unbestrittenermaßen von euch öfters gefordert wurde, zu einer Regelung kam. Unbestritten ist aber auch, meine Damen und Herren, daß in den Anträgen der Freiheitlichen betreffend § 33 Abs. 6 immer von einer Kannbestimmung gesprochen wurde. Es hat immer gelautet: "Der Bundesminister wird dann, wenn das jeweilige Bundesland ..". Meine Damen und Herren! Gemeint war eben: dann, und nur dann! (Beifall bei der ÖVP.)

Aber sei es, wie es sei. (Abg. Ing. Reichhold: Jetzt hast du dich selbst überdribbelt! – Zwischenruf des Abg. Schwarzenberger. ) Ich verstehe schon: Es tut ein bisserl weh, wenn die Koalition ein modernes Wasserrechtsgesetz beschließt!

Ich möchte dazu festhalten: Österreich hat einen riesigen, unbezahlbaren Schatz. Manche meinen sogar, es sei das "Gold" der Zukunft: Wasser in ausreichendem Maße, in hoher Qualität zu haben, bedeutet nämlich, das kostbarste Lebensmittel in ausreichendem Ausmaß zu haben. Österreich verbraucht von seinem gesamten Wasservorkommen 3 Prozent als Trinkwasser. 80 Länder dieser Welt leiden hingegen an Wassermangel! Im Vergleich zu unseren Verhältnissen möchte ich festhalten, daß etwa in den Niederlanden Wasser aus dem Rhein aufbereitet wird, und dieses hat vor dem menschlichen Genuß bereits sieben Mal die Niere gesehen! In Anbetracht dessen kann man nur sagen: Du glückliches Österreich!

Mein Damen und Herren! Saubere Seen und Flüsse, intaktes Grundwasser und ein hochwertiges Trinkwasserangebot sind Ziele, für die wir alle einzutreten haben! Ich lade Sie dazu ein.

Mein Damen und Herren! Schade finde ich nur, daß die Erkenntnis betreffend die Notwendigkeit von Wasserschutz erst dann ins Bewußtsein dringt, wenn auf der Adria die Algenplage groß ist, wenn Öltanker auf hoher See leck werden oder wenn die Sperre eines Badesees vorgenommen werden muß. Dann wird das Freizeitvergnügen eingeschränkt, und dann wird man diesbezüglich munter!

Außerdem will niemand auf den Fortschritt verzichten. Luftfahrtbewegungen steigen, der Verkehr nimmt dramatisch zu, die Ölheizungen – das sieht man bei den Bauverhandlungen –


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite