Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 205

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ihn niemand gesehen habe. Er habe ihn nur in seinem Büro mit den Fenstern auf den Ring studiert.

Ich frage mich: Wie ist dieser Widerspruch aufzuklären, daß derselbe Ordner, der sich nach Aussage des Präsidenten Brauneder ausschließlich in jenem Büro mit den Fenstern zum Ring befunden habe, hier auf diesem Rednerpult gelandet ist, und zwar in den Händen des Kollegen Grollitsch? (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Verlangen Sie einen Untersuchungsausschuß dafür! – Rufe bei der SPÖ: Untersuchungsausschuß! Untersuchungsausschuß!)

Es gibt nur eine Möglichkeit! (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ich halte nur die Abläufe fest und meine, daß wir Aufklärungsbedarf haben. Ich würde daher empfehlen ... (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das hat mit dem Thema überhaupt nichts zu tun!) Frau Untersuchungsrichterin! Walten Sie hier bitte nicht Ihres Amtes! (Beifall beim Liberalen Forum und bei der SPÖ.)

Ich würde daher empfehlen, daß sich die Präsidiale die Fernsehaufzeichnungen dieser Passagen der heutigen Haussitzung ansieht, um die Tatsachen rekonstruieren zu können. Denn an persönliche Daten von Dritten gibt es in dem Sinn, wie Herr Professor Brauneder gesagt hat, kein Privateigentum. (Abg. Mag. Schweitzer: Zur Sache!) Es ist zwar durchaus richtig, daß zum Beispiel auch Krankengeschichten, die ein Arzt schreibt, höchstpersönliche Aufzeichnungen sind. Das ist richtig. Ebenso verhält es sich mit Notizen, die ich mir mache, wenn ich mit jemandem Einstellungsgespräche führe. Das sind selbstverständlich höchstpersönliche Aufzeichnungen. Diese landen aber üblicherweise im Personalakt des Betreffenden und bleiben dort unter Verschluß. Dasselbe gilt auch für Aufzeichnungen – und seien sie noch so höchstpersönlich – über Studienwerber. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich bin daher der Meinung, daß Aufklärungsbedarf besteht. Ich ziehe keine Schlußfolgerungen, aber ich bin nicht befriedigt. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

21.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Am Wort ist Frau Abgeordnete Horngacher. Bitte sehr. (Rufe und Gegenrufe bei den Freiheitlichen, bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

21.40

Abgeordnete Katharina Horngacher (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! (Weitere lebhafte Rufe und Gegenrufe bei den Freiheitlichen, bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Frau Abgeordnete! Zehn Sekunden warten wir noch, und dann beginnen Sie! – So, bitte sehr.

Abgeordnete Katharina Horngacher (fortsetzend): Mit der Berufsreifeprüfung, die wir heute beschließen, wird ein wesentlicher bildungspolitischer Schritt gesetzt, denn durch diese wird unseren Lehrlingen bereits ab dem Schuljahr 1997/98 die Möglichkeit eröffnet, im zweiten Bildungsweg ein Studium zu absolvieren. Ich freue mich sehr darüber, daß wir mit diesem Gesetz einen Schritt zur Erhöhung der Durchlässigkeit des Bildungssystems setzen und damit eine Aufwertung der Lehre erreichen können.

Es gibt nämlich eine Reihe von jungen Menschen, die nach absolvierter Lehre und Berufsschule umfangreiche Erfahrungen gesammelt haben und sich dann noch weiter qualifizieren möchten, um den steigenden Anforderungen im Berufsleben standhalten zu können. Daher glaube ich, daß jemand, der sich dafür entscheidet, nach einer abgeschlossenen Lehre ein Studium zu absolvieren, sicherlich nicht in die Statistik der Studienabbrecher eingehen, sondern eher versuchen wird, so schnell wie möglich sein Studium zu beenden.

Bisher gab es sicherlich eine gewisse Überbetonung der schulischen Ausbildung. Deshalb haben viele Eltern alles darangesetzt, daß ihre Kinder eine Schule mit Maturaabschluß besuchen, obwohl die Neigungen und Begabungen der Kinder manchmal in eine andere Richtung gegangen sind. Das zeigen uns die Statistiken über den notwendigen Nachhilfeunterricht. Da


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