Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 229

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Erster Redner ist Kollege Schwemlein. – Bitte. (Abg. Schwarzenberger: Im Telegrammstil, bitte! Nur die Überschriften!)

2.05

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! In Entsprechung des geäußerten Wunsches des Kollegen Schwarzenberger spreche ich in aller gebotenen Kürze. Ich glaube, daß Sie alle – im Ausschuß wurde ja quer durch alle Fraktionen Zustimmung signalisiert, – erkannt haben, daß Österreich mit diesem Gesetz beim Tiertransport eine Vorreiterrolle einnimmt.

Österreich ist bereits Vertragspartner des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport. Des weiteren gelten andere Regelungen, wie zum Beispiel die Live Animals Regulations, die die IATA, die internationale Airtransport Association, erstellt hat, die aber keine verbindlichen Rechtsvorschriften darstellen. Daher ist es sicherlich notwendig, diese gesetzlichen Regelungen nun zu treffen, weil im Falle eines Zuwiderhandelns keine Sanktionen möglich gewesen wären. Schließlich gibt es auch eine EU-Richtlinie, die wir mit diesem Tiertransportgesetz im wesentlichen übernehmen.

Ich glaube, daß wir mit diesem Tiertransportgesetz-Luft überaus sinnvolle und sehr tierfreundliche Gesetzesbestimmungen schaffen. Es wird zum Beispiel die Transportfähigkeit eingeschränkt, es wird des weiteren vorgeschrieben, daß erfahrene, geschulte Begleitpersonen den Transport überwachen müssen, daß eine möglichst schonende Route gewählt werden muß und daß Transportbehälter unter anderem an die Bedürfnisse der jeweiligen Tiere angepaßt werden müssen. Das heißt, daß sinnvolle Sicherungsmaßnahmen und strenge Strafbestimmungen dieses Gesetz ergänzen.

Meine Damen und Herren! Ich darf im Zuge meiner kurzen Ausführungen einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Parnigoni, Mag. Kukacka und Genossen einbringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Mag. Helmut Kukacka und Genossen zum Entwurf eines Bundesgesetzes über den Transport von Tieren im Luftverkehr (TGLu), 1 der Beilagen der Stenographischen Protokolle des Nationalrates, XX. GP, in der Fassung des Ausschußberichtes (44 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Im § 19 Abs.1 Z 2 wird die Zitierung "§ 7 Abs.4" durch die Zitierung "§ 7 Abs.5" ersetzt.

*****

Es handelt sich bei diesem Abänderungsantrag um eine Korrektur, was die Strafbestimmungen betrifft. Ich darf Sie alle einladen, Ihren Zusagen im Ausschuß auch im Hohen Haus Folge zu leisten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

2.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben referierte Antrag steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Abgeordneter Kukacka.

2.08

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Der heutige Beschluß ist ein zweiter Schritt, Mißstände, die es beim Transport von Tieren gibt, gegeben hat oder auch geben kann, wirksam abzustellen. Das ist ein zweiter Schritt: Das sage ich, weil es vor rund einem halben Jahr einen ersten gegeben hat. Am 6. Mai des Vorjahres haben wir das Tiertransportgesetz-Straße verabschiedet und mit diesem ebenfalls maßgeblich dazu beigetragen, daß Probleme, die es auf diesem Gebiet gegeben hat, in Zukunft beseitigt werden.


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