Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 232

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glaube, man sollte derartigen Medienmeldungen nachgehen und überprüfen, welche Unternehmer derartig dreist und vor allem für die Tiere derartig quälerisch das Gesetz verletzen.

Herr Bundesminister! Sie wissen um die Beanstandungen, die es immer wieder von Tierschützerinnen und Tierschützern gibt. Ich selbst war bei verschiedenen Anlässen mit dabei, wo wir uns davon überzeugen konnten, daß völlig gestreßte, teilweise verletzte und offensichtlich schon weit länger, als es das Gesetz erlaubt, transportierte Tiere in LKWs zusammengepfercht anzutreffen waren.

Ich nenne nur einige Fälle – Sie kennen sie –: St. Michael, Fälle aus Salzburg, Fälle aus Arnoldstein. Das sind wirklich nur Stecknadeln im Heuhaufen. Diese Fälle werden nur bekannt, wenn zufällig Tierschützer draufkommen, daß solch ein Transport unterwegs ist. Die Transporte, die illegal ablaufen und die von niemandem entdeckt werden, sind sicher viel, viel zahlreicher. Daher möchte ich an Sie appellieren, trotz der bald in Kraft tretenden EU-Regelung – der schlechten EU-Regelung – jetzt das österreichische Gesetz zu vollziehen, denn ich glaube, daß die Erfahrungen aus dem Vollzug dieses Gesetzes ein wichtiger Beitrag sein könnten, auch im Bereich der Europäischen Union zu einer Neuregelung zu gelangen.

Wenn man sich parlamentarische Anfragen betreffend die Zahl der Beanstandungen in den ersten Monaten nach Inkrafttreten des Tiertransportgesetzes anschaut, dann kann man feststellen, daß es in vier Bundesländern überhaupt keine Beanstandungen gab. Insgesamt gab es nur 10 Beanstandungen. Ich glaube, Sie teilen meine Meinung, daß die Zahl der Übertretungen viel, viel, viel höher ist und daß daher entsprechende Verbesserungen beim Gesetzesvollzug, insbesondere auf Landesebene, aber auch, was die Kontrolle von der Bundesseite her betrifft, dringend geboten wären.

Herr Bundesminister! Ich ersuche Sie: Sorgen Sie für einen besseren Vollzug des Tiertransportgesetzes-Straße und lassen Sie bei dem jetzt zu beschließenden Tiertransportgesetz-Luft nicht zu, daß es ähnlich lax vollzogen wird, wie dies bei den Bestimmungen über den Tiertransport auf der Straße bisher der Fall war. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

2.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordnete Wallner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

2.21

Abgeordneter Kurt Wallner (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Damen und Herren! Selbstverständlich werde auch ich mich kurz fassen. – Ich möchte feststellen, daß man den Wert einer Gesellschaft sicherlich auch daran erkennen kann, wie sie unter anderem mit den Tieren umgeht, auch bei Transporten. Da Meinungsumfragen uns sagen, daß für 85 Prozent der Bevölkerung der Tierschutz ein Anliegen ist, glaube ich – das ist heute schon zu Recht mehrfach erwähnt worden –, daß wir Österreicher im Bereich des Tiertransports eine Vorreiterrolle innehaben.

Auch unsere Fraktion wird heute nach dem Tiertransportgesetz-Straße dem Tiertransportgesetz-Luft die Zustimmung geben. Sicherlich werden diesem auch Gesetze betreffend den Tiertransport auf der Bahn und auf dem Wasser folgen müssen.

Meine Damen und Herren! Eines möchte ich aber schon herausheben: Der Tiertransport in der Luft unterscheidet sich sicherlich von der Kapazität her wesentlich vom Tiertransport in anderen Bereichen. Im Jahr 1994 waren es 100 Tiere, die per Luftfahrzeug befördert wurden. Es handelt sich dabei unter anderem mehrheitlich eher um exotische Tiere und nicht um Nutztiere, die in späterer Folge zum menschlichen Verzehr vorgesehen sind. Kurz: Das Repertoire reicht vom Reptil bis zu Bienenstöcken.

Aber im Vordergrund dieser gesetzlichen Maßnahme steht, meine Damen und Herren, sicherlich der Schutz der Tiere und vor allen Dingen auch die Sicherheit der Luftfahrt. Erlauben Sie mir, noch ganz kurz beim Schutz der Tiere etwas verweilen zu dürfen. Ich glaube, es ist wichtig, daß die Tiere während des gesamten Transportes, also auch bei Zwischenlandungen und dann, wenn sie auf dem Zielflughafen sind, so verwahrt sind, daß sie keinen Schaden erleiden, daß sie


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