Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 87

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wie erwähnt, haben die Abgeordneten Dr. Brauneder und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. I Z. 19 § 180b Abs. 2 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Brauneder und Genossen beitreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Es wird nunmehr über Art. I Z. 19 § 180b Abs. 2 in der Fassung des Ausschußberichtes abgestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

In diesem Fall war keine Verfassungsbestimmung enthalten, es genügt also die einfache Mehrheit.

Wir kommen als nächstes zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, daß dies mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen ist.

Damit kommen wir zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, ein diesbezügliches Zeichen geben. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen.

Wir stimmen nun ab über die dem Ausschußbericht 783 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die der Entschließung, die dem Ausschußbericht beigedruckt ist, zustimmen, ein Zeichen geben. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. (E 69.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch vorhin eingebracht hat, und zwar den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Brauneder, Dr. Grollitsch und Genossen betreffend Neugestaltung des Hochschullehrer-Dienstrechts.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, ein diesbezügliches Zeichen geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.

Damit ist der 7. Punkt der Tagesordnung erledigt.

8. Punkt

Erste Lesung des Antrages 429/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksbegehrensgesetz 1973 geändert wird

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung und gehen gleich in die Debatte ein.

Das Wort erhält die Antragstellerin. – Bitte.

13.50

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! In diesen Zeiten der Redezeitbeschränkung werde ich versuchen, meine Ausführungen sehr kurz zu halten, zumal wir noch andere Gelegenheiten haben werden, um Sie


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite