Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 142

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Frage lautet: Wo wollen wir im Jahre 2020 mit unserem Pensionssystem sein? – Und da sehe ich verdammt wenig auf Regierungsebene, muß ich sagen: 17 Jahre statt 15 Jahre, 15 Jahre statt 0 Jahre Durchrechnungszeiträume und so weiter. All das sind interessante Gesichtspunkte, meine Damen und Herren, aber sie betreffen nicht die zentrale Frage, nämlich das Pensionssystem der jetzigen, jüngeren Generation.

Nebenbei gesagt: Es freut mich, daß Sie dieses Gutachten bei Kollegen Rürup in Darmstadt bestellt haben. Dr. Rürup ist ein Spezialist auf diesem Gebiet, und es ist sicher im großen und ganzen diskutabel, diskussionswert, was er sagt. Nur, bitte, es wäre nicht unbedingt notwendig gewesen. Daß das Pensionssystem reformiert gehört, das wissen wir seit mindestens 10 oder 15 Jahren.

Ich bin selbst kein Spezialist auf diesem Gebiet, aber ohne viel Bemühen habe ich eine OECD-Studie, die auch Österreich betrifft, Paris 1996, oder ein Papier des Internationalen Währungsfonds vom Jänner 1997 ausgegraben. All diese Studien kommen zu sehr ähnlichen Ergebnissen.

Kurz gesagt, heißt es in der OECD-Studie beispielsweise: Das derzeitige Pensionssystem läuft darauf hinaus, daß wir im Jahre 2030 eine um 15 Prozentpunkte höhere Abgabenquote bräuchten, um das jetzige System zu finanzieren. 15 Prozentpunkte mehr – das ist das, was das gesamte Pensionssystem heute kostet! Und jetzt kommt es noch: Diese 15 Prozent mehr beziehen sich nur auf die ASVG-Pensionen, da ist von den Beamten noch gar nicht die Rede.

Daß wir diesbezüglich dringenden Handlungsbedarf haben, ist ja wohl klar – dringend nicht im Sinne der Budgetverhandlungen, die bis zum September abzuschließen sind, aber dringend im Sinne der nächsten ein, zwei, drei Jahre, in denen die Weichen für Systemänderungen gestellt werden müssen. Für solche Systemänderungen haben beispielsweise die Grünen ein Modell zwischen erstens Grundsicherung, zweitens versicherungsmathematisch orientierter Pension aufgrund der Erwerbstätigkeit und drittens – Karl Öllinger benennt das so – dem "Cappuccino-Prinzip" – da gibt man sozusagen den Kakao durch die Eigenvorsorge, durch Pensionskassen oben drauf – vorgeschlagen. Diese langfristige, nachhaltige Sanierung wäre ein spannendes Thema, wenn es zwischen den Fraktionen diskutiert würde, aber nicht so sehr dieses Herumgeschraube an den einzelnen 148 Paragraphen, so wichtig das auch kurzfristig sein mag. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

17.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich jetzt noch Frau Abgeordnete Haller zu Wort gemeldet. – Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort. Für Sie noch zur Verfügung stehende Redezeit: 8 Minuten.

17.29

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Gerade der Verlauf der abgeführten Debatte über eine verfassungsmäßige Absicherung der Pensionen hat eigentlich gezeigt, wie wichtig diese Debatte darüber ist. Sie hat die Gräben aufgezeigt, die zwischen den Regierungsparteien entstanden und letztlich dafür verantwortlich sind, daß in diesem Bereich nichts weitergeht.

Man braucht nur die Wortmeldungen von Frau Kollegin Reitsamer, die die Pensionen nach wie vor gesichert sieht, und Herrn Kollegen Feurstein zu vergleichen. Jahrelang haben wir uns diese beschwörenden Erklärungen über die Sicherstellung beziehungsweise die Sicherheit der Pensionen weit über das Jahr 2000 hinaus anhören müssen. Ich muß sagen, es ist einem anständigen Bürger heute nicht mehr zuzumuten, daß man nach wie vor versucht, ihm ein X für ein U vorzumachen, denn es kommt immer mehr zutage, daß es nicht mehr so ist.

Ich erinnere mich ganz gut an das Jahr 1993, als hier im Hohen Haus über die sogenannte große Pensionsreform debattiert wurde, die der damalige Sozialminister Hesoun in seiner sozialpolitischen Bilanz im Jahr 1995 immer noch als Maßnahme, um langfristig die Pensionen zu sichern, bezeichnet hat. Damit wurden die Forderungen nach einer besseren Regelung der Kindererziehungszeiten, nach einem gleitenden Übergang in die Pension und nach einer künftig


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