Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 232

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Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir haben den Bericht des Universitätenkuratoriums für das Jahr 1996 im Ausschuß behandelt und dort bereits enderledigt. Ich möchte nur die Feststellung treffen, daß die Hauptaufgabe des Universitätenkuratoriums bei der Bedarfsberechnung, der Budgetierung liegt und daß dies alles erst so richtig im Jahre 1998 wirksam werden wird.

Der vorliegende Bericht enthält daher hauptsächlich Einzelmeinungen von Mitgliedern des Kuratoriums. Allerdings möchte ich betonen, daß diese in vielen Teilen sehr ernst zu nehmen sind, vor allem was Bedarfsberechnung, Budgetierung, Evaluierungen, Entwicklungsplanung, Kontrolle, Schwerpunktsetzung und so weiter betrifft.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! In Anbetracht der frühen – nicht späten, sondern der frühen – Stunde darf ich mit meinen Ausführungen zu Ende kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

1.04

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Dr. Fuhrmann: Das ist um 5 Minuten zu lang!)

1.04

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich kann den Kollegen Fuhrmann beruhigen. Angesichts der vorgerückten Stunde hält sich meine Freude, möglichst lange Reden zu halten, eher in engen Grenzen. Ich nehme an, daß Ihre Aufmerksamkeit auch nicht mehr allzu groß ist. Ich darf mich daher auf den Vortrag von zwei Entschließungsanträgen und einen Abänderungsantrag beschränken.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMag. Dr. Willi Brauneder, Dr. Michael Krüger, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Dr. Martin Graf, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Kollegen eingebracht im Zuge der Debatte zum Entwurf eines Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993) geändert wird (692 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, in Absprache mit den Fakultäten der Universitäten und unter Evaluierung der Erfahrungswerte der Medizinischen Fakultäten entsprechende Schritte zur Einführung der Funktion des Vizedekans auch an anderen Fakultäten zu setzen."

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Der zweite Entschließungsantrag betrifft die Beseitigung einer bevorstehenden Ungleichheit einer steuerlichen Situation.

Im Kulturausschuß wurde die Steuerfreiheit für Stipendien, die nach Ansicht der Finanzverwaltung zumindest umstritten waren, einhellig beschlossen. Am Freitag wird es zur Abstimmung darüber kommen. Durch Eingaben von Gremien der Wissenschaft wurde evident, daß hier eine Ungleichbehandlung vorliegen könnte. Es gibt im Bereich der Wissenschaft Stipendien, die eine Steuerpflicht auslösen. Um diese Ungleichheit gleich im vorhinein zu verhindern, soll dieser Entschließungsantrag eingebracht und von der Bundesregierung beziehungsweise dem zuständigen Bundesminister auch umgesetzt werden.

Der Entschließungsantrag lautet wie folgt:


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