Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 240

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in der Zeit der etwas glücklosen Umweltministerin Feldgrill-Zankl erinnern kann, der muß zugeben, daß, seit die Österreichische Kommunalkredit die Abwicklung der österreichischen Umweltförderungen, was die Wasserbauten betrifft, übernommen hat, in diesem Bereich eine wesentliche Wendung zum Besseren eingetreten ist. Das soll auch einmal positiv erwähnt werden. Es ist ja nicht so oft der Fall, daß unter dieser Bundesregierung etwas eine Wendung zum Besseren nimmt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Trotzdem beinhaltet dieses neue Gesetz einen Punkt, der Grund dafür ist, daß wir diesem Gesetz nicht zuzustimmen werden. Wir können es nicht hinnehmen, daß künftige Genossenschaftsgründungen zum Zwecke der Errichtung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen de facto von der schriftlichen Zusage des Bürgermeisters abhängig gemacht werden. Nach freiheitlicher Auffassung darf es nicht das Ziel sein, ein altes Recht wie die Bildung von Wassergenossenschaften vom guten Willen des Bürgermeisters abhängig zu machen. Dieser würde sonst in Zukunft über das Instrument verfügen, jegliche Genossenschaftsbildung in Wahrheit im Keim zu ersticken, da er immer wieder die Zustimmung zu den Förderungsansuchen geben muß.

Herr Bundesminister! Aus diesem Grund – unser Abänderungsantrag in dieser Frage wurde im Ausschuß nicht angenommen – lehnen wir dieses Gesetz ab. (Beifall bei der Freiheitlichen.)

1.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Kopf vor. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten.

1.33

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auf den eigentlichen Verhandlungsgegenstand, das Umweltförderungsgesetz, wird mein Kollege Kröll dann noch näher eingehen. Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt benützen, um einen sehr erfreulichen Entschließungsantrag einzubringen. Es ist dies ein Fünf-Parteien-Antrag, der Ihnen allen als Unterlage bereits vorliegt. (Abg. Ing. Reichhold: Mach es kurz und schmerzlos!)

Es ist uns in mehreren Gesprächen mit allen fünf Parteien gelungen, eine Einigung über einen Antrag zur Bekräftigung der österreichischen Anti-Kernenergie-Politik zu erzielen. Die Ziele, die in diesem Antrag nochmals definiert werden, umfassen in den wesentlichen Punkten das Einbringen und die Klarstellung der österreichischen Position in der Europäischen Union, die Konzentration von Forschungsaktivitäten in der EU, die Einnahme einer kritischen Position zu Großprojekten in der Fusionsforschung, die Unterstützung aller Initiativen zur Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energieträger, den weiteren Ausbau des bi- und multilateralen Informationsaustausches, den Ausbau der Atomhaftung auf allen Ebenen, die umfassende Berücksichtigung ökonomischer Kriterien in der Diskussion über nukleare Anlagen sowie die Forderung, zur Schaffung der Voraussetzungen zum Ausstieg aus der energetischen Nutzung der Kernenergie beizutragen und die Zusammenarbeit mit allen kernenergiefreien oder zum schrittweisen Ausstieg bereiten Ländern in der EU und auf internationaler Ebene weiter zu verstärken.

Es gilt nun, am Ende dieser Debatte, diesen Entschließungsantrag, der Ihnen, wie gesagt, bereits schriftlich vorliegt, mit zu beschließen. Ich gehe davon aus, daß er wie in den Vorberatungen die Zustimmung aller Fraktionen erhalten wird. Damit können wir meiner Überzeugung nach nicht nur in Österreich, sondern darüber hinaus auch im Ausland ein deutliches Signal setzen, welche Position Österreich in dieser Frage bezieht. Es ist wichtig, das auch deutlich ins Ausland zu signalisieren. Ich halte es für ganz wesentlich, daß alle Parteien daran mitgewirkt haben und diesen Antrag mittragen. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Nowotny .)

1.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben in seinen Kernpunkten referierte Entschließungsantrag ist schriftlich überreicht, ordnungsgemäß eingebracht worden und entsprechend unterstützt. Er steht daher mit in Verhandlung. Die Verteilung wurde veranlaßt. Er wird dem Stenographischen Protokoll in vollem Wortlaut beigedruckt.


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