Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 229

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aufgeschrieben wird oder nicht. Wir werden aus diesem Grund zum Schutze der Patienten und zum Schutze der pflegebedürftigen Menschen diesem Gesetz niemals zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.  – Abg. Mag. Stadler: Frau Bundesministerin! Wer ist Soziallandesrat in Oberösterreich? Heißt er Ackerl?)

23.28

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.28

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte auf das Ereignis im Kaiser-Franz-Joseph-Spital ganz kurz eingehen, weil es mir zeigt, wie hoch die Verantwortung ist und daß uns niemand die Verantwortung im Spitalswesen abnehmen kann. Das hohe Risiko in diesem Bereich hat natürlich in manchen Fällen gravierende Folgen. Fehler passieren überall. Wenn einem Elektriker etwas passiert, dann ist wahrscheinlich das Gerät kaputt, in der Medizin kann der Patient jedoch sein Leben einbüßen. Meistens trifft es Ärzte, aber es trifft auch Schwestern. Das führt natürlich zu einem Gefühl der Belastung, manchmal sogar zu einem Gefühl der Überbelastung. Wir können deswegen die Spitäler nicht zusperren. Da es ein risikoloses Spital nicht geben wird, muß die Antwort darauf sein: Möglichst wenig Fehler schaffen hohes Vertrauen. – Daraus ergeben sich ganz zwingend gewisse Folgerungen:

Erstens: Es muß mehr Teamwork im Spital geben. Es dürfen im Spital nicht zwei Hierarchien nebeneinander arbeiten, sondern wir müssen miteinander arbeiten. Das sage ich Ihnen als Arzt.

Zweitens: Wir brauchen eine sehr, sehr klare Definition und Abgrenzung der Verantwortung. Im Spital arbeiten mehrere Berufsgruppen, arbeiten oft mehrere Ärzte und Schwestern nebeneinander und hintereinander. Daher kann es nicht sein, daß sich einer am anderen abputzt und der Kleinste dann den Schaden voll tragen muß. Deshalb ist meiner Ansicht nach an diesem Gesetz sehr wichtig, daß jemand, der etwas tun soll, auch eine klare Anweisung bekommen soll. Denn das Stille-Post-Spiel führt im Extremfall dazu, daß dann einer übrigbleibt, und das soll bei Gott nicht zum Beispiel die Schwester sein!

Ich bin aber der Meinung, daß jemand, der etwas gelernt hat, das auch ausüben dürfen muß. Ich halte nichts davon, jemandem beizubringen, wie man spritzt, und dann darf er das nicht machen. – In diesem Sinne ist das Gesetz ein Fortschritt.

Zweitens: Sehr wesentlich erscheint es mir auch für den Spitalsbereich, daß die Fortbildung auf allen Ebenen Priorität hat. Alle fünf Jahre verdoppelt sich in der Medizin das Wissen. Fortbildung aber bedeutet auch Qualität, und Qualität bedeutet letztendlich weniger Fehler.

Drittens: Mit diesem Gesetz soll vorgeschrieben werden, daß Lehr- und Führungspositionen Spezialausbildungen brauchen: Sonderausbildungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Intensivpflege, Dialyse und OP. – Ich halte das für sehr wichtig, weil es die Identität des Berufes fördert.

Ich möchte aber auch noch generell eine Kritik anbringen. Gesunde Menschen betrachten das Gesundheitswesen sehr stark unter finanziellen Aspekten. Sie meinen, es koste zuviel. Kranke sehen das völlig anders. Sie wollen gesund werden – vor allem auch durch viel Zuwendung. Oftmals ist unser Gesundheitssystem von der Gefahr bedroht, daß alles sehr schnell gehen muß und die Leistung im Vordergrund zu stehen hat. Die Patienten aber wollen Zuwendung, und ich denke deshalb, daß wir dem Personal, den Ärzten und den Schwestern, auch die Zeit dazu geben müssen, diese Zuwendung möglich werden zu lassen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Conclusio, zum Beispiel des Kaiser-Franz-Joseph-Spitals, kann nicht sein, risikoreiche Eingriffe zu unterlassen. Spital wird nie risikolos sein. Wir wollen aber zufriedene Mitarbeiter bei hoher Qualität, denn das schafft zufriedene, gut betreute Patienten. – Dieses Gesetz ist ein Weg in die richtige Richtung, um uns dieses Vertrauen tagtäglich neu zu erwerben. (Beifall bei der ÖVP.)

23.32


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