Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 235

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2. ein Unmündiger, Minderjähriger oder Wehrloser durch das Quälen oder Vernachlässigen (§ 92 StGB) am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt wurde (§ 83 Abs. 1 StGB) oder

3. ein Unmündiger oder Minderjähriger durch Beischlaf oder auf andere Weise zur Unzucht mißbraucht wurde (§§ 206, 207 und 212 StGB)."

2. § 35 Abs. 2 lautet:

"(2) Eine Berufsausübung

1. gemäß Abs. 1 Z 1 und 6 und

2. in Einrichtungen gemäß Abs. 1 Z 5, die nicht unter ärztlicher oder pflegerischer Leitung oder Aufsicht stehen,

darf nur erfolgen, sofern der Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zur freiberuflichen Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gemäß § 36 berechtigt ist."

3. § 36 Abs. 1 Z 2 lautet:

"2. der Nachweis einer rechtmäßigen zweijährigen vollbeschäftigten Berufsausübung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder entsprechend länger bei Teilzeitbeschäftigung innerhalb der letzten zehn Jahre in einem Dienstverhältnis gemäß § 35 Z 2 bis 5 dieses Bundesgesetzes oder gemäß § 52 Abs. 3 Krankenpflegegesetz."

4. § 76 Abs. 1 lautet:

"§ 76. (1) Die Ausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege beinhaltet neben den in § 42 insbesondere die in § 66 Abs. 2 angeführten Sachgebiete."

*****

Bei diesem Abänderungsantrag handelt es sich ausschließlich um die Richtigstellung redaktioneller Fehler.

Ich darf Sie ersuchen, diesem Gesetz, das mit Frau Dr. Hausreiter xxx coll und Frau Dr. Lore Pracher im Ministerium sowie mit Frau Dr. Christa Krammer und Frau Lore Hostasch keine Väter, aber mehrere ambitionierte Mütter hat, die Zustimmung zu geben. – So ein Gesetz kann nur ein gutes Gesetz sein. (Beifall bei der SPÖ.)

23.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Buder. Die Restredezeit beträgt 15 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

23.54

Abgeordnete Hannelore Buder (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wieder einmal behandeln wir zu mitternächtlicher Stunde Themen aus dem Gesundheitsbereich. Daß dies zu so später Stunde geschieht, liegt aber sicher nicht an der Wertigkeit des Gesundheitsausschusses und der Gesundheitsministerin. Ich nehme eher an, daß man weiß, daß die Damen und Herren des Gesundheitsausschusses wie auch die Frau Gesundheitsministerin über gute Kondition und Ausdauer verfügen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich meine, daß mit dem heutigen Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe ein wesentlicher Schritt in Richtung Qualitätsanhebung geleistet wurde und es außerdem ein positiver Schritt in Richtung Legalisierung der Durchführungskompetenzen verschiedener Tätig


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